Diplom-Biomathematikerin Jeanette Bahr ist seit 2002 an der Universitätsmedizin Greifswald beschäftigt. Sie befasst sich in ihrer Arbeit mit der Auswertung klinischer Studien. Im Februar 2022 wurde sie aufgrund zweier Reden auf maßnahmenkritischen Demos von ihrem Arbeitgeber außerordentlich gekündigt. Nun bestätigt ein Arbeitsgericht die Kündigung und unterstellt Frau Bahr die Aufstellung falscher Tatsachen, darunter ihre Behauptung, die Covid-19 Impfungen seien “neuartig und nicht ausreichend getestet.”
Ein Standpunkt von Bastian Barucker.
Die Universitätsmedizin Greifswald (UG), ehemaliger Arbeitgeber von Frau Bahr, spielt in der Corona-Politik des Landes Mecklenburg-Vorpommern eine wichtige Rolle, da zwei der vier Experten, die die Landesregierung beraten, dort angestellt sind. Der Leiter des Institus für Hygiene und Umweltmedizin, Prof. Dr. med. Nils-Olaf Hübner und Prof. Dr. Lars Kaderali, Leiter des Instituts für Bioinformatik sitzen im Corona-Expertenrat des Bundeslandes, welches in den letzten 2,5 Jahren oftmals die härtesten Maßnahmen umsetzte.
Grund für die Kündigung waren Bahrs Aussagen auf maßnahmenkritischen Demos Anfang 2022 in Greifswald und Wolgast, in welchen Sie anzweifelte, dass der PCR-Test das Sars-Cov2 Virus nachweisen kann, darauf hinwies, dass die Corona-Impfung “neuartig und wenig erforscht” ist und die Impfnebenwirkungen untererfasst sind. Sie forderte einen sofortigen Impfstopp und verurteilte den Impfdruck, der auf Mitarbeiter der Universitätsmedizin ausgeübt wird. In einem Interview mit dem Autor hatte Frau Bahr Ende März den Hergang der Kündigung ausführlich beschrieben. Bahr hat Klage gegen die Kündidung erhoben, da sie ihre Aussagen als von der Meinungsfreiheit geschützt erachtet.
Die UG hatte Frau Bahr ebenfalls darum gebeten eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, in der sie versichere die Aussagen, die sie auf den Demos tätigte, nicht zu wiederholen. Frau Bahr äußerte sich in einer Stellungnahme dazu wie folgt:
“Während der Gerichtsverhandlung hatten wir uns soweit geeinigt, dass das Arbeitsverhältnis durch betriebsbedingte Kündigung zum 30.09.2022 beendet werden soll. Jedoch sollte ich eine unbefristete Unterlassungserklärung unterschreiben. Also keine Äußerungen zu tätigen wie, Universitätsmedizin im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und Impfstoffen. Nach Einwenden meines Anwaltes bezüglich der Unbefristung, legte dann die Universitätsmedizin das Datum 30.06.2023 fest. Bis zum 30.09.2022 war ich bereit die Unterlassungserklärung zu unterschrieben. Somit kam keine Einigung zustande. Der Sinn der Unterlassungserklärung über den 30.09.2022 hinaus, ist für mich nicht plausibel.”
Das Arbeitsgericht Stralsund hat am 15.06.2022 (4 Ca 39/22) die Klage von Frau abgewiesen und die fristlose Kündigung als rechtens bewertet. Das Gericht begründete die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung wie folgt:
“Die Beklagte meint, die Klägerin habe in den zwei Reden in Greifswald und Wolgast ihre Rücksichtnahme- und Loyalitätspflicht gegenüber der Beklagten in erheblichem Maße verletzt. Dieses würde einen wichtigen Grund für eine fristlo...