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Geringe Menge THC: Amtsgericht stellt sich gegen BGH


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Ein Urteil des Amtsgerichts Aschersleben stellt die veraltete Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur „nicht geringen Menge“ THC infrage. Während der BGH weiterhin an der seit 1984 festgelegten Obergrenze von 7,5 Gramm THC festhält, bewertet das Amtsgericht dies als nicht mehr zeitgemäß. In einem aktuellen Fall setzte der Richter die Grenze bei 37,5 Gramm an und begründete dies mit der neuen Gesetzeslage zur Cannabis-Legalisierung.
Laut Urteil ignoriert der BGH wissenschaftliche Fortschritte und gesellschaftliche Entwicklungen. Die 7,5-Gramm-Regel basiere auf einer willkürlichen Bewertung und widerspreche der Realität. Insbesondere in Anbetracht der weltweiten Studienlage und der gesellschaftlichen Akzeptanz von Cannabis sei eine Anpassung der Rechtsprechung unumgänglich.
Das Urteil aus Aschersleben könnte ein Signal für künftige Debatten sein: Es fordert nicht nur die Berücksichtigung von wissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern auch eine zeitgemäße Auslegung des Rechts im Hinblick auf gesellschaftliche Entwicklungen. Die Staatsanwaltschaft hat Revision angekündigt, und es bleibt abzuwarten, wie höhere Instanzen reagieren.
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