(Bildquelle: IMAGO / Westend61 / Bearbeitung: GIGA)
Ein unüberlegter Witz am 1. April kann euch schneller den Job kosten, als ihr „April, April“ sagen könnt.
Der 1. April ist für viele ein Anlass, Kollegen und Vorgesetzte mit kleinen Streichen auf den Arm zu nehmen. Doch die Grenze zwischen einem harmlosen Spaß und einem ernsthaften Problem kann schnell übertreten werden. Arbeitsrechtsexperten warnen eindringlich, dass für April-Scherze keine rechtlichen Ausnahmen gelten. Ein misslungener Witz kann im schlimmsten Fall eine Abmahnung oder sogar die Kündigung nach sich ziehen.
April-Scherze auf Kosten anderer können sich gerade im Job schnell rächen
Problematisch seien vor allem Scherze, die andere Personen herabwürdigen oder ihnen schaden. Dazu gehören jegliche Witze mit beleidigendem oder diskriminierendem Inhalt. Auch das Streuen von Gerüchten, etwa über eine angebliche Affäre im Team oder die fiktive Pleite des Unternehmens, ist ein absolutes No-Go.
Wenn durch solche Aktionen die Zusammenarbeit im Team nachhaltig gestört wird, könne das ein handfester Kündigungsgrund sein, erklärt Tjark Menssen vom Deutschen Gewerkschaftsbund (Quelle: dpa via t-online).
Aber nicht nur zwischenmenschliche Grenzen seien zu beachten, sondern auch rechtliche und finanzielle. Die scherzhafte Ankündigung etwa, dass alle Kolleginnen und Kollegen früher in den Feierabend gehen können, mag für Lacher sorgen – wenn dadurch jedoch ein finanzieller Schaden für das Unternehmen entsteht, kann der Verursacher dafür in Regress genommen werden, warnt der Berliner Arbeitsrechtler Alexander Bredereck.
Auch das Vortäuschen einer Kündigung oder sich als Vorgesetzter gegenüber Kunden auszugeben, ist für den weiteren Karriereweg riskant. Letzteres könne als Identitätsdiebstahl gewertet werden und könnte damit mehr als nur schwere arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Angestellte sollten auf sich selbst aufpassen
Selbst wenn ein Scherz objektiv harmlos erscheint, solltet ihr vorsichtig sein. Bredereck weist außerdem darauf hin, dass Vorgesetzte einen Witz auch absichtlich falsch verstehen könnten. Haben sie eine bestimmte Person etwa ohnehin schon auf ihrer Liste für eine Abmahnung oder anstehende Kündigung, kann ein missglückter Streich zum willkommenen Anlass werden. Wer an seinem Job hängt, sollte sich gut überlegen, ob sich das Risiko lohnt.
Sollte ein Scherz doch einmal daneben gehen und für schlechte Stimmung sorgen, ist schnelles Handeln gefragt. Experten raten dazu, sich umgehend und aufrichtig bei allen Beteiligten zu entschuldigen. Eine solche Entschuldigung könne sich später bei einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung mildernd auf das Urteil auswirken, sofern sie ehrlich, nicht aus Angst vor Kündigung, erfolgt.
Grundsätzlich solltet ihr bei April-Scherzen am Arbeitsplatz also eher vorsichtig sein. Eine Grundregel gilt dabei ohnehin: Scherze erlauben solltet ihr euch bei und mit Leuten, die ihr besser kennt und deren Sinn für Humor ihr einschätzen könnt. Dann wisst ihr auch selbst am besten, ob ihr euch einem unnötigen Risiko aussetzt oder mit einem gelungenen Spaß für Lacher und gute Laune sorgt.