(Bildquelle: IMAGO / Bihlmayerfotografie / Bearbeitung GIGA)
Manchmal werden euch Pakete mit Waren geliefert, die ihr gar nicht bestellt habt. Dafür kann es verschiedene Ursachen geben, von einem einfachen Versehen bis hin zu einer organisierten Betrugsmasche. Wir erklären euch, was dahintersteckt und was ihr mit solchen Sendungen am besten tun solltet.
Unerwünschtes Paket bei Amazon melden
Die „Brushing“-Masche
Es kann verschiedene Gründe geben, warum man unbestellte Ware erhält. Manchmal steckt ein Versehen, ein Systemfehler oder ein menschlicher Irrtum hinter der Falschlieferung, in seltenen Fällen handelt es sich aber auch um eine organisierte Masche. Amazon warnt vor dieser Betrugsmasche unter dem Begriff „Brushing" (bei Amazon nachlesen).
Wenn ihr unerwartet ein Paket mit günstigen Artikeln wie Handyhüllen, Küchen-Gadgets oder No-Name-Elektronik erhaltet, seid ihr möglicherweise Opfer von „Brushing" geworden. Bei dieser Masche nutzen Händler, oft aus Fernost, eure Adressdaten, um sich selbst einen Vorteil zu verschaffen.
So funktioniert der Trick:
- Die Betrüger erstellen mit euren Daten (Name und Adresse) gefälschte Kundenkonten auf Marktplätzen wie Amazon.
- Über diese Fake-Konten „kaufen“ sie ihre eigenen Produkte, um einen verifizierten Verkauf vorzutäuschen.
- Sie schicken die Ware an eure echte Adresse.
- Nachdem die Sendung zugestellt wurde, können sie im Namen des Fake-Kontos eine positive 5-Sterne-Bewertung für ihr Produkt abgeben.
Durch viele positive Bewertungen und hohe Verkaufszahlen steigt der Händler im Ranking der Plattform auf und wird für echte Kunden sichtbarer. Das Problem dabei: Eure Daten sind in die falschen Hände geraten, meist durch frühere Datenlecks.
Weitere Gründe für unbestellte Pakete
Nicht immer steckt eine Betrugsmasche dahinter. Auch diese Gründe sind möglich:
- Ein einfacher Irrtum: Der Zusteller hat sich in der Tür geirrt oder der Absender hat versehentlich eure Adresse auf ein Paket für einen anderen Kunden geklebt. Ein Blick auf den Adressaufkleber schafft hier schnell Klarheit.
- Doppelte Lieferung: Ihr habt tatsächlich etwas bestellt, aber durch einen Systemfehler im Lager wurde es euch versehentlich zweimal zugeschickt.
- Euer Konto wurde gehackt: Kriminelle haben sich Zugang zu eurem Amazon-Konto verschafft, etwas bestellt und dabei vergessen, die Lieferadresse zu ändern.
- Werbegeschenk oder Lagerräumung: Manchmal schicken Händler auch unaufgefordert kleine Geschenke, um auf sich aufmerksam zu machen. Oder es ist für sie günstiger, Lagerüberbestände zu verschenken, als diese zu vernichten.
Falls euch schon bei der Auslieferung etwas komisch vorkommt und ihr sicher seid, nichts bestellt zu haben, könnt ihr auch die Annahme verweigern. Das klappt inzwischen auch direkt über die DHL-App. Aber Achtung: Die Annahmeverweigerung ersetzt keine normale Retoure, wenn ihr etwas bestellt habt, aber doch nicht behalten wollt.
Paket erhalten, nichts bestellt: Und jetzt?
Wenn ein unbestelltes Paket bei euch landet, solltet ihr systematisch vorgehen. Mit diesen Schritten seid ihr auf der sicheren Seite:
- Überprüft den Absender und Empfänger: Seid wirklich ihr der Adressat auf dem Etikett? Wenn nicht, gebt das Paket am besten direkt beim Zusteller zurück oder informiert den Lieferdienst. Ist der Absender ein bekannter Shop wie Amazon, fahrt mit dem nächsten Schritt fort.
- Checkt eure Konten: Loggt euch in euer Amazon-Konto (oder das Konto eines anderen relevanten Shops) ein. Prüft unter „Meine Bestellungen“, ob dort ein Kauf verzeichnet ist, den ihr nicht zuordnen könnt.
- Meldet das unerwünschte Paket: Amazon hat für solche Fälle ein eigenes Formular eingerichtet, um unerwünschte Pakete zu melden. Das findet ihr hier. Dadurch helft ihr der Plattform, gegen betrügerische Händler vorzugehen.
- Ändert sofort eure Passwörter: Sicherheit geht vor! Besonders wenn ihr einen Kontohack vermutet, solltet ihr umgehend das Passwort für den betreffenden Online-Shop ändern. Verwendet ein starkes, einzigartiges Passwort.
- Sichert eure Konten zusätzlich ab: Aktiviert die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA). Sie ist der wirksamste Schutz, um eure Online-Konten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
Die Rechtslage: Dürft ihr die Ware behalten?
Müsst ihr für unbestellte Ware bezahlen?
Die Antwort ist ein klares Nein. Da ihr keinen Kaufvertrag abgeschlossen habt, kann der Absender auch kein Geld von euch verlangen. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klar geregelt:
Zitat:
„Durch die Lieferung beweglicher Sachen [...] an den Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet, wenn der Verbraucher die Waren oder sonstigen Leistungen nicht bestellt hat.“ (§241a BGB)
Dürft ihr den Artikel dann einfach behalten?
Hier ist die Rechtslage etwas komplexer. Wenn es sich um eine offensichtliche Falschlieferung handelt (z.B. ein Paket mit fremdem Namen oder eine doppelte Lieferung), dürft ihr die Ware nicht behalten. Kontaktiert in diesem Fall den Absender, damit dieser die Rücksendung auf seine Kosten organisieren kann.
Handelt es sich aber um eine unbestellte Zusendung wie beim „Brushing“, seid ihr rechtlich nicht zur Rücksendung oder Aufbewahrung verpflichtet. Dennoch empfehlen die Verbraucherzentralen, die Ware für etwa sechs Monate aufzubewahren. So seid ihr auf der sicheren Seite, falls sich der Händler doch noch meldet und einen Irrtum geltend macht. Auch hier gilt: Die Kosten für eine eventuelle Rücksendung muss der Händler tragen.
Fazit
Wenn ihr ein Paket erhaltet, das ihr nicht bestellt habt, müsst ihr es auf keinen Fall bezahlen. Geht unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung durch, um die Ursache zu klären und eure Online-Konten abzusichern. Der sicherste Weg ist immer, den Absender zu kontaktieren, um Missverständnisse auszuräumen. So seid ihr rechtlich auf der sicheren Seite.
Erklärt bei der Kontaktaufnahme ausdrücklich, dass ihr nichts bestellt habt. Zwielichtige Unternehmen könnten eure Aussagen sonst als Kaufabsicht deuten. Falls euch jemand in solch eine Falle tappen lassen will, macht einfach von eurem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch.