(Bildquelle: IMAGO / Shotshop / Bearbeitung GIGA)
Plötzlich liegt ein Brief der Euro-Invest-Inkasso GmbH im Briefkasten, der euch im Auftrag der OVM Online Vertrieb Marketing GmbH zur Zahlung auffordert? Ihr seid damit nicht allein. Viele Verbraucher erhalten solche Schreiben für angebliche Abonnements und sind verunsichert. Was sollte man in solchen Fällen tun?
Betroffene sind meist überrascht, da sie sich nicht erinnern können, einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben.
Das Wichtigste in Kürze: Was ihr jetzt tun solltet
- Ruhe bewahren: Handelt nicht überstürzt und überweist auf keinen Fall das Geld. Eine Zahlung kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.
- Schriftlich widersprechen: Legt schriftlich Widerspruch gegen die Forderung ein und verlangt einen lückenlosen Nachweis für den angeblichen Vertragsabschluss.
- Zusätzlich kündigen & widerrufen: Kündigt und widerruft den angeblichen Vertrag rein vorsorglich, um auf der sicheren Seite zu sein.
Wer sind OVM und Euro-Invest-Inkasso?
Die OVM Online Vertrieb Marketing GmbH existiert tatschächlich und ist ein eingetragenes Unternehmen. Sie bietet verschiedene Online-Dienstleistungen an, darunter die Teilnahme an Gewinnspielen, Mitgliedschaften in Vorteilsclubs oder Finanzpakete. Oft gelangen Nutzer auf deren Webseiten, ohne die Kostenpflicht des Angebots sofort zu erkennen. Die anschließenden Zahlungsaufforderungen des Inkassobüros umfassen neben der ursprünglichen Forderung meist zusätzliche Mahn- und Inkassogebühren, die den Gesamtbetrag deutlich erhöhen.
Wer ein solches Schreiben erhält, sollte es ernst nehmen, aber auf keinen Fall vorschnell bezahlen. Anwälte wie Rechtsanwältin Virabell Schuster empfehlen, der Forderung schriftlich zu widersprechen und einen Nachweis für das Zustandekommen des Vertrags zu verlangen. Zusätzlich ist es ratsam, den angeblichen Vertrag vorsorglich zu kündigen und zu widerrufen – selbst wenn die Fristen dafür bereits abgelaufen scheinen.
Was sollte man bei einer Mahnung tun?
Die Texte zu Rechtsthemen auf diesem Portal dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine individuelle rechtliche oder sonstige fachliche Beratung durch qualifizierte Fachpersonen. Für konkrete Anliegen wendet euch an Rechtsanwälte oder andere zuständige Stellen.
Dieses Vorgehen ist ein bekanntes Beispiel für eine sogenannte Abo-Falle, bei der die Kostenpflicht eines Angebots nicht transparent genug kommuniziert wird. In Deutschland müssen Verträge, die online geschlossen werden, jedoch strenge gesetzliche Anforderungen erfüllen (Quelle: IHK Koblenz). Dazu gehört insbesondere, dass ein Button zur Bestellung klar mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer ähnlich unmissverständlichen Formulierung beschriftet sein muss.
Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, kommt oft kein wirksamer Vertrag zustande. Genau aus diesem Grund ist ein Widerspruch in vielen Fällen erfolgreich, da die Anbieter in der Beweispflicht für einen rechtmäßigen Vertragsabschluss stehen. Wer unsicher ist, findet Unterstützung bei den Verbraucherzentralen oder bei auf Vertragsrecht spezialisierten Anwälten.
Wenn ihr ein solches Schreiben erhalten habt, solltet ihr aktiv werden und es nicht einfach ignorieren. Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig rät, nicht voreilig zu zahlen.
- Jede unüberlegte Aussage am Telefon könnte später gegen euch verwendet werden. Die gesamte Kommunikation sollte ausschließlich schriftlich und nachweisbar erfolgen.
- Setzt ein kurzes Schreiben auf, in dem ihr klarstellt, dass ihr die Forderung vollumfänglich zurückweist. In dieses Schreiben gehören folgende Punkte:
- Widerspruch: Formuliert unmissverständlich: „Hiermit widerspreche ich Ihrer Forderung mit dem Aktenzeichen [euer Aktenzeichen eintragen] vollumfänglich.“
- Beweispflicht einfordern: Fordert das Unternehmen auf, euch einen Nachweis für den angeblichen Vertragsschluss vorzulegen. Dazu gehört ein Protokoll, das belegt, wann und wie der Vertrag zustande kam, sowie eine Information über die Widerrufsbelehrung.
- Verweis auf die gesetzliche Button-Lösung: In Deutschland muss ein Bestell-Button klar als „zahlungspflichtig bestellen“ oder ähnlich eindeutig gekennzeichnet sein. Verweist darauf, dass euch ein solcher Button nicht bewusst ist und daher vermutlich kein gültiger Vertrag geschlossen wurde.
- Vorsorgliche Kündigung & Widerruf: Schreibt dazu: „Rein vorsorglich widerrufe ich den angeblichen Vertrag und kündige ihn hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“
- Verbot der Datenweitergabe: Untersagt dem Unternehmen die Weitergabe eurer Daten an Auskunfteien wie die Schufa.
- Hilfe: Die Verbraucherzentralen bieten für solche Fälle kostenlose Musterbriefe an, die ihr als Vorlage nutzen könnt.
- Damit ihr später beweisen könnt, dass euer Widerspruch angekommen ist, solltet ihr ihn per Einschreiben mit Rückschein an die Euro-Invest-Inkasso GmbH schicken. Das kostet zwar ein paar Euro, ist aber der sicherste Weg, einen Nachweis zu erhalten. Eine Kopie des Schreibens könnt ihr zusätzlich vorab per E-Mail versenden.
Häufige Fragen zur Mahnung von OVM
Kann ich das Schreiben einfach ignorieren?
Nein, das ist keine gute Idee. Wenn ihr gar nicht reagiert, könnte das Inkassounternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Dem müsstet ihr dann ebenfalls widersprechen. Es ist immer besser, der Forderung sofort und nachweislich zu widersprechen.
Droht mir ein negativer Schufa-Eintrag?
Das ist eine der größten Sorgen, aber meist unbegründet. Solange eine Forderung von euch bestritten wird, darf in der Regel kein negativer Eintrag bei der Schufa oder einer anderen Auskunftei erfolgen. Genau deshalb ist euer schriftlicher Widerspruch so wichtig.
Was passiert, wenn die sich nach meinem Widerspruch nochmal melden?
Oft versuchen es die Inkassobüros weiter und schicken neue Zahlungsaufforderungen, manchmal mit noch höheren Gebühren oder neuen Drohungen. Bleibt standhaft. Antwortet auf solche Schreiben kurz und verweist auf euren bereits gesendeten Widerspruch. Lasst euch nicht auf Diskussionen ein. In den meisten Fällen stellen die Unternehmen ihre Bemühungen irgendwann ein, da sie wissen, dass sie vor Gericht schlechte Karten haben.
Wo finde ich weitere Hilfe?
Wenn ihr unsicher seid oder der Druck zu groß wird, holt euch professionelle Hilfe. Die Verbraucherzentralen der Bundesländer sind hier die erste Anlaufstelle. Sie bieten kostengünstige Rechtsberatung an und kennen solche Fälle von Unternehmen wie OVM genau. Auch ein auf Vertragsrecht spezialisierter Anwalt kann euch unterstützen.