Mit einer Löschungsbewilligung kann eine Grundschuld im Grundbuch gelöscht werden. (Bildquelle: IMAGO / Bihlmayerfotografie)
Ihr braucht eine Sicherheitenfreigabe bei der DSL Bank? Hier erfahrt ihr, wie ihr an die erforderlichen Dokumente kommt und warum der Ablauf im Kern bei allen Banken gleich ist.
Schritt für Schritt zur Freigabe einer Grundschuld bei der DSL Bank
Die Löschungsbewilligung für eure Grundschuld beantragt ihr bei der DSL Bank über die vorgesehenen Kontaktwege. Im zentralen Service-Portal der Bank findet ihr ein entsprechendes Online-Formular.
Gut zu wissen: Eine Löschungsbewilligung müsst ihr nur selbst beantragen, wenn euer Baufinanzierungsdarlehen vollständig getilgt ist. Manche Banken schicken das Dokument dann auch automatisch zu. Bei einem Immobilienverkauf mit Darlehensablösung beantragt der Notar die Löschungsbewilligung.
Bei der DSL Bank geht ihr folgendermaßen vor:
- Ruft das Kundenservice‑Portal der DSL Bank für Baufinanzierungen auf und wählt das Online‑Formular „Freigabe Sicherheiten“ aus. (Hier kommt ihr zum Service-Portal.)
- Beschreibt euer Anliegen, tragt eure Vertrags‑ und Darlehensdaten ein und sendet das Formular ab.
Löschungsbewilligung und Grundbuch: Diese Rolle spielt der Notar
Eine Löschungsbewilligung ist die schriftliche Zustimmung der Bank, dass eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld gelöscht werden darf. Entweder ist das besicherte Darlehen abgelöst oder getilgt worden oder es hat ein Sicherheitentausch stattgefunden. In jedem Fall darf nur ein Notar die tatsächliche Löschung beim Grundbuchamt veranlassen.
Ihr könnt also nicht einfach selbst mit der Bewilligung zum Grundbuchamt gehen. Damit eine Immobilie wieder lastenfrei im Grundbuch steht, braucht es immer dieses Zusammenspiel: Die Bank als Gläubigerin stellt die Löschungsbewilligung aus, der Notar reicht sie beim Grundbuchamt ein.
Bitte unbedingt beachten: Eine Löschungsbewilligung ist ein sehr wichtiges Originaldokument, das ihr bis zur Löschung der Grundschuld sicher aufbewahren müsst. Die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung ist mit großem Aufwand und zusätzlichen Kosten verbunden.
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Was gilt bei anderen Banken und wann ist eine Grundschuldlöschung sinnvoll?
Grundsätzlich ähnelt sich der Ablauf zur Erteilung einer Löschungsbewilligung bei allen Kreditinstituten. Zunächst muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das besicherte Darlehen wird vollständig zurückgezahlt.
- Das besicherte Darlehen wird im Rahmen eines Immobilienverkaufs abgelöst.
- Das besicherte Darlehen bleibt bestehen, aber eine andere Sicherheit soll dafür haften.
Dann kann die Bank eine Löschungsbewilligung ausstellen. Manche Banken verschicken sie automatisch, bei anderen müsst ihr sie aktiv anfordern.
Ob ihr eine Grundschuld löschen lasst oder bestehen lasst, ist letztlich eine praktische Entscheidung. Die Löschung einer Grundschuld ist sinnvoll, wenn ihr eure Immobilie langfristig halten wollt, keine neue Finanzierung plant oder euch „ordentliche“ Verhältnisse im Grundbuch wünscht. Das kann zum Beispiel vor Schenkungen oder Verkäufen der Fall sein.
Plant ihr aber in absehbarer Zeit eine Modernisierung oder einen Ausbau, kann es nützlich sein, eine eingetragene Grundschuld stehen zu lassen, statt sie löschen und später neu bestellen zu lassen. Das spart Notar‑ und Grundbuchkosten und zusätzlichen Aufwand.
Gut zu wissen: Auch wenn das ursprüngliche Darlehen zurückgezahlt ist, kann die Bank als Gläubigerin der Grundschuld eingetragen bleiben. Sofern keine besicherte Forderung mehr besteht, kann sie daraus keine Rechte mehr ableiten.
Alternativ kann eine Grundschuld in eine sogenannte Eigentümergrundschuld umgewandelt werden. Dabei wird die Grundschuld vom bisherigen Gläubiger, also der Bank, auf euch als Eigentümer übertragen. Ihr könnt sie später bei Bedarf wieder als Sicherheit für ein neues Darlehen verwenden.
Die Erteilung einer Löschungsbewilligung ist also der entscheidende Schritt, um eine Grundschuld löschen zu lassen. Sobald sie euch vorliegt, kann der Notar die Löschung veranlassen oder ihr behaltet die Grundschuld bewusst für spätere Finanzierungen im Grundbuch.