Ein Kommentar von Rainer Rupp.
Mit einem neuen EU-Spezialgerichtshof will Ursula von der Leyen uralte Rechtsgrundsätze auf den Kopf stellen, um so in der EU eingefrorenes russischen Geld zu stehlen, damit es ihren faschistischen Gesinnungsgenossen in der Ukraine zugeschustert werden kann. Allerdings gibt es auch Kritik aus der Bevölkerung, sowohl von innerhalb der EU als auch aus den USA.
Die EU solle „zuerst für ihre eigenen Kriegsverbrechen in Serbien bezahlen heißt es zum Beispiel“, oder die EU und auch von der Leyen selbst werden beschuldigt, selbst „Blut an den Händen“ zu haben, wegen der zahllosen Kriegsverbrechen der „kriminellen Vereinigung EU“ gemeinsam mit dem Bandenführer in Washington. Allerdings setzt die von der Leyen mit ihren Plänen auf die Vergesslichkeit der ständig belogenen und manipulierten europäischen Öffentlichkeit.
Am 30. November hat die demokratisch nicht gewählte Europäische Kommission vorgeschlagen, "Optionen für die Mitgliedstaaten auszuarbeiten, mit denen sichergestellt werden kann, dass Russland für die Gräueltaten und Verbrechen während des Krieges in der Ukraine zur Rechenschaft gezogen wird". Zu diesem Zweck hat von der Leyen die Gründung eines „Europäischen Sondergerichthofs für russische Kriegsverbrechen“ angekündigt.
In einem bemerkenswerten Akt von Heuchelei twitterte die unsägliche Ursula von der Leyen, Präsidentin der zunehmend militaristischen EU-Kommission, in einer selektiven Verurteilung:
"Russland muss für seine schrecklichen Verbrechen bezahlen." Und dabei geht es ihr offensichtlich um die Beschlagnahmung russischer Finanzmittel in EU-Ländern.
Die EU-Kommission und die ebenfalls von Russen-Hass getriebenen Regierungen einer ganzen Reihe von EU-Mitgliedstaaten, allen voran die baltischen Giftzwergstaaten und Polen, drängen seit Monaten darauf, die im Rahmen der anti-russischen Sanktionen im EU-Raum eingefrorenen Gelder zu stehlen, um sie anschließend ihren faschistischen Freunden in der Ukraine zu schenken.
Bei den im EU-Raum blockierten Geldern handelt es sich um Finanzmittel der russischen Zentralbank, russischer Unternehmen und reicher Privatleute, die vor Beginn der EU-Sanktionen im Rahmen des alltäglichen, russischen Waren- und Finanzhandels mit EU-Ländern bei Geldhäusern oder Zentralbanken gelagert waren.
Nun gibt es einen grundlegenden juristischen Unterschied zwischen Einfrieren und Beschlagnahme. Beim Einfrieren wechselt der Besitzer nicht, im Gegenteil zur Beschlagnahme. So hatte z.B. der damalige Präsident Obama nach Abschluss des Atomabkommens 1,7 Milliarden Dollar an Iran zurückgeschickt, die zuvor im Rahmen von US-Sanktionen über viele Jahre eingefroren waren. Für das Einfrieren von Geldern fremder Staaten gibt es nach internationalem Recht umstrittene Möglichkeiten, wobei das Recht des Stärkeren ausschlaggebend ist. Um Gelder fremder Staaten und ihrer Finanzinstitutionen oder Zivilpersonen zu beschlagnahmen und weiter zu verwenden, gibt es keine Rechtsmittel. Das zumindest war laut Wallstreet Journal und der britischen Financial Times das einhellige Rechtsgutachten der von der EU-Kommission beauftragten juristischen Experten.
Allerdings war von einigen Experten zu hören, dass man in Bezug auf Beschlagnahme doch noch was machen könnte, wenn man nämlich den Betroffenen ein kriminelles Vergehen nachweisen könnte. Ein Beispiel wäre, wenn die Geldeinlage eines russischen Privatmanns bei einer Bank in der Europäischen Union nachweislich aus organisierter Kriminalität stammen würde. Aber dafür reiche die aktuelle Gesetzeslage bereits aus.
Aber da man die russischen Kontoinhaber bei EU-Banken, wie die russische Zentralbank oder Großkonzerne ganz offensichtlich nicht in Verbindung mit organisierter Kriminalität bringen kann, steht die aktuelle Gesetzeslage der EU-Kommission und ihrem Ziel der Beschlagnahme russischer Gelder im Weg. Aber was nicht ist, kann noch werden.