FeG-Renningen

Gnade vor Recht – bedingungslos, grenzenlos, endlos?


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Nach unserem Recht besteht kein Rechtsanspruch auf Gnade. Jeder Verurteilte kann ein Gnadengesuch an die entsprechende Gnadenstelle richten. Ob es zugelassen und Erfolg haben wird, ist an die Bedingungen der Gnadenordnung geknüpft. Außerdem kann die Gnadenstelle recht frei entscheiden. Ist sie einmal ausgesprochen, kann sie durch kein Gerichtsverfahren wieder rückgängig gemacht werden. Gilt das auch für die Gnade Gottes?

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FeG-RenningenBy FeG Renningen