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Großbritannien: Kommunikationsplattformen müssen Inhalte scannen


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Am Donnerstag ist ein Gesetz in Kraft getreten, laut dem Anbieter von Social-Media- und Dating-Diensten untersuchen müssen, was britische Nutzer*innen einander zuschicken. So sollen Menschen vor ungewollten Dickpics geschützt werden.

Plattformen, die das Versenden von ungewollten Penisbildern ermöglichen, drohen in Großbritannien harte Strafen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Eckhard Stengel

Wenn jemand unverlangt Fotos oder Videos verschickt, auf denen Genitalien zu sehen sind, heißt das in Großbritannien Cyberflashing. Seit 2023 ist es verboten, zumindest dann, wenn die Bilder die Empfänger*innen verängstigen oder erniedrigen sollen. Am Donnerstag ist nun eine Gesetzesänderung wirksam geworden, die als Folge Anbieter von Kommunikationsdiensten verpflichtet, Bilder von Genitalien zu filtern, bevor sie die Zielpersonen erreichen. Das Cyberflashing wird künftig als „priority offence“ behandelt, auf deutsch: priorisiertes Vergehen.

Das heißt, Social-Media- oder Dating-Plattformen müssen künftig sämtliche Inhalte analysieren, auch und vor allem Inhalte, die Nutzer*innen sich gegenseitig senden, bei denen also zuvor mindestens eine gewisse Vertraulichkeit angenommen werden konnte. Das zuständige Department for Science, Innovation & Technology unter Ministerin Liz Kendall schlägt in einer Pressemitteilung für die Analyse die Nutzung automatisierter Systeme vor, die Bilder von Genitalien erkennen und filtern.

Es droht Overblocking

Unternehmen, deren Maßnahmen zur Verhinderung von Cyberflashing nicht ausreichend sind, können mit einer Geldstrafe bis zur Höhe von zehn Prozent des weltweiten Umsatzes und mit einer Sperre in Großbritannien bestraft werden. Die NGO Open Rights Group geht davon aus, dass die Unternehmen mehr Inhalte sperren werden als notwendig, um Strafen zu vermeiden. Laut Reclaim the Net gehören zu den Unternehmen, die dem Gesetz unterworfen sind, auch die Anbieter von Messenger-Apps, Foren und Suchmaschinen.

Die Dating-Plattform Bumble wird in der Pressemitteilung vom Gesetzgeber lobend erwähnt. Dort erkennt eine sogenannte KI bereits Bilder, auf denen nackte Haut zu sehen ist. Die werden dann mit einem Unschärfefilter belegt, die Empfänger*innen werden vor dem Erhalt der Bilder gewarnt, können bei Wunsch aber dennoch darauf zugreifen.

Wie die Anbieter das Gesetz umsetzen sollen, ist jedoch noch nicht konkretisiert. Das soll nun die britische Medienaufsichtsbehörde Ofcom in Praxisrichtlinien ausarbeiten.

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