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Gute Nachrichten für Vonovia-Mieter


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(Bildquelle: GIGA)

Euer Recht auf ein Balkonkraftwerk ist nach diesem Urteil stärker als je zuvor.

Deutschlands größter Vermieter Vonovia beendet seine Blockadehaltung gegenüber Balkonkraftwerken. Nach einem monatelangen Rechtsstreit mit einem Mieter aus Aachen hat das Unternehmen nachgegeben und erlaubt nun die Installation seiner Mini-Solaranlage – und zwar vorbehaltlos.

Balkonkraftwerke für Vonovia-Mieter

Für hunderttausende Vonovia-Mieter dürfte dieser Rückzug eine Signalwirkung haben, denn er stellt die bisherige Strategie infrage, die private Energiewende durch hohe bürokratische Hürden auszubremsen.

Der betroffene Mieter hatte, unterstützt von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), gegen die strengen Auflagen des Bochumer Konzerns geklagt. Vonovia forderte für die Genehmigung der kleinen 600-Watt-Anlage unter anderem detaillierte Windlastberechnungen, statische Nachweise und die Einhaltung von Normen, die sonst eher bei großen Industrieanlagen zur Anwendung kommen.

Diese Forderungen machten die Installation für Privatpersonen praktisch unmöglich. Mit dem Einlenken vor Gericht ist der Streit nun beigelegt, und Vonovia muss laut DUH sogar die Kosten des Verfahrens tragen.

Wichtig: Seit dem 1. Dezember 2026 gelten neue Regeln für Balkonkraftwerke. An diese müsst ihr euch weiterhin halten. Die Preise für Balkonkraftwerke sind mittlerweile stark gefallen:

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Ein Sieg mit Signalwirkung

Dieser Fall schafft einen wichtigen Präzedenzfall für alle Mieter in Deutschland. Er zeigt, dass die pauschale Verhinderung von Steckersolargeräten durch überzogene Anforderungen rechtlich kaum haltbar ist. Die Entscheidung stärkt die Position von Mietern erheblich, die sich an der Energiewende beteiligen und ihre Stromkosten senken möchten. Die DUH feiert den Ausgang des Verfahrens als einen wichtigen Erfolg für die von Bürgern getragene Umstellung auf erneuerbare Energien.

Die rechtliche Grundlage für Mieter hatte sich ohnehin schon verbessert. Seit der Verabschiedung des „Solarpaket I“ durch die Bundesregierung gelten Balkonkraftwerke als „privilegierte Maßnahmen“. Das bedeutet, Vermieter dürfen ihre Zustimmung nicht mehr grundlos verweigern. Lediglich triftige Gründe, wie zum Beispiel der Denkmalschutz oder Sicherheitsbedenken bei der Montage, können eine Rolle spielen. Das Einlenken von Vonovia bestätigt nun, dass eine generelle Blockadehaltung nicht mehr durchsetzbar ist.

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