Am 1. Juli 2024 trat die EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ in Kraft. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Regelung, die es Verbraucher:innen erleichtern soll, defekte Produkte zu reparieren, statt sie zu ersetzen.
Bis spätestens zum 31. Juli 2026 muss die Richtlinie in allen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Insbesondere kleine Handelsunternehmen könnten dabei Schwierigkeiten haben, qualifiziertes Personal zu finden, da der Fachkräftemangel im technischen Bereich bereits sehr ausgeprägt ist. Thorsten Krix von der KRIX ACADEMY beantwortet unter anderem Fragen zu benötigten Qualifikationen, Weiterbildungsangeboten und weiteren Tipps für Handelsunternehmen.
Den Link zu den Studien gibt es hier:
https://www.ifhkoeln.de/teilen/recht-auf-reparatur/