Seit 01.01.2026 gilt für Kosmetik- und Friseurunternehmen eine neue Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung – und zwar auch für Minijobber und Probearbeiten.
Steuerberaterin Janine Peine erklärt, welche Meldungen Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn erledigen müssen und wo Bußgeldrisiken drohen.
Außerdem bespricht Rechtsanwältin Katrin-C. Beyer, LL.M. ein aktuelles Urteil des LAG Niedersachsen zur Rufbereitschaft eines Oberarztes: Darf ein Arbeitgeber verlangen, dass ein Arzt innerhalb von 30 Minuten „am Patienten“ verfügbar ist? Eine Entscheidung mit möglichen Folgen für Krankenhäuser und Dienstpläne.