
Sign up to save your podcasts
Or


Termine mit Ablesediensten sollen der Vergangenheit angehören.
Für Millionen von Mietern endet hoffentlich bald ein wiederkehrendes Ärgernis: das Warten auf den Ablesedienst für Heizung und Warmwasser. Eine gesetzliche Frist sorgt dafür, dass bis spätestens Ende 2026 alle entsprechenden Zähler in Mietshäusern fernablesbar sein müssen. Damit entfällt die Notwendigkeit, dass für die jährliche Abrechnung extra eine Person eure Wohnung betreten muss.
Heizkosten aus der Ferne ablesenDiese Umstellung ist Teil der bereits 2021 angepassten Heizkostenverordnung. In der Praxis bedeutet „fernablesbar“, dass die Verbrauchsdaten per Funk erfasst werden können, zum Beispiel aus dem Treppenhaus oder sogar von außerhalb des Gebäudes. Neue Messgeräte müssen diese Funktion schon seit einigen Jahren standardmäßig besitzen, doch für Bestandsgeräte läuft die Übergangsfrist dieses Jahr ab.
Es gibt aber zwei Einschränkungen. Zum einen gilt die HKVO nur für Gebäude mit mindestens zwei Nutzern einer gemeinsamen Heizung, aber nicht für vermietete Einfamilienhäuser. Zum anderen muss die Ablesung der Zählerstände ab 2027 nur möglich sein. Es ist nicht verpflichtend, dass diese auch genutzt wird (Quelle: Chip).
Wer zahlt dafür?Die Kosten für die Anschaffung der neuen Zähler müssen die Vermieter tragen und dürfen diese nicht auf die Miete umlegen. Anders sieht es aus, wenn die Geräte gemietet werden. Diese Miet- und Servicekosten können dann als Teil der Betriebskosten an die Mieter weitergegeben werden. Nur in wenigen Ausnahmefällen, etwa bei einem nachweislich unangemessenen Aufwand, können Vermieter von der Umrüstpflicht befreit werden.
Das Ziel der Verordnung ist es auch, Mietern einen besseren und vor allem zeitnahen Überblick über ihren Energieverbrauch zu ermöglichen. Anstatt einmal im Jahr von einer hohen Nachzahlung überrascht zu werden, könnt ihr euren Verbrauch so besser im Blick behalten und gezielter Energie sparen. Laut Chip sollen Mieter monatlich per App, Mail oder Post über ihren Verbrauch informiert werden.
Die Regelung schafft damit eine wichtige Grundlage für mehr Kontrolle und Fairness bei den Nebenkosten.
By Termine mit Ablesediensten sollen der Vergangenheit angehören.
Für Millionen von Mietern endet hoffentlich bald ein wiederkehrendes Ärgernis: das Warten auf den Ablesedienst für Heizung und Warmwasser. Eine gesetzliche Frist sorgt dafür, dass bis spätestens Ende 2026 alle entsprechenden Zähler in Mietshäusern fernablesbar sein müssen. Damit entfällt die Notwendigkeit, dass für die jährliche Abrechnung extra eine Person eure Wohnung betreten muss.
Heizkosten aus der Ferne ablesenDiese Umstellung ist Teil der bereits 2021 angepassten Heizkostenverordnung. In der Praxis bedeutet „fernablesbar“, dass die Verbrauchsdaten per Funk erfasst werden können, zum Beispiel aus dem Treppenhaus oder sogar von außerhalb des Gebäudes. Neue Messgeräte müssen diese Funktion schon seit einigen Jahren standardmäßig besitzen, doch für Bestandsgeräte läuft die Übergangsfrist dieses Jahr ab.
Es gibt aber zwei Einschränkungen. Zum einen gilt die HKVO nur für Gebäude mit mindestens zwei Nutzern einer gemeinsamen Heizung, aber nicht für vermietete Einfamilienhäuser. Zum anderen muss die Ablesung der Zählerstände ab 2027 nur möglich sein. Es ist nicht verpflichtend, dass diese auch genutzt wird (Quelle: Chip).
Wer zahlt dafür?Die Kosten für die Anschaffung der neuen Zähler müssen die Vermieter tragen und dürfen diese nicht auf die Miete umlegen. Anders sieht es aus, wenn die Geräte gemietet werden. Diese Miet- und Servicekosten können dann als Teil der Betriebskosten an die Mieter weitergegeben werden. Nur in wenigen Ausnahmefällen, etwa bei einem nachweislich unangemessenen Aufwand, können Vermieter von der Umrüstpflicht befreit werden.
Das Ziel der Verordnung ist es auch, Mietern einen besseren und vor allem zeitnahen Überblick über ihren Energieverbrauch zu ermöglichen. Anstatt einmal im Jahr von einer hohen Nachzahlung überrascht zu werden, könnt ihr euren Verbrauch so besser im Blick behalten und gezielter Energie sparen. Laut Chip sollen Mieter monatlich per App, Mail oder Post über ihren Verbrauch informiert werden.
Die Regelung schafft damit eine wichtige Grundlage für mehr Kontrolle und Fairness bei den Nebenkosten.