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Heizung kaputt nach Stromausfall: Wer haftet bei Schäden?


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(Bildquelle: Gettyimages / BakiBG / Bildbearbeitung GIGA)

Der Strom ist wieder da, doch die Heizung bleibt kalt – für viele Haushalte in Berlin beginnt der eigentliche Stress erst jetzt.

Nachdem in Südberlin der Strom wieder fließt, stehen viele Bewohner vor dem nächsten Problem: Die Heizung funktioniert nicht mehr. Ein längerer Stromausfall bei Minusgraden kann moderne Heizsysteme schwer beschädigen, da sie für Steuerung und Pumpen auf Elektrizität angewiesen sind. Experten warnen vor teuren Folgeschäden, die oft erst mit Verzögerung sichtbar werden.

Stromausfall kann Heizungen beschädigen

Die größten Gefahren sind vielfältig. Elektronische Steuerelemente können durch den Ausfall Schaden nehmen, was bei älteren Modellen oft einen Komplettaustausch bedeutet, da Ersatzteile fehlen. Bei Wärmepumpen besteht das Risiko, dass ihre Aggregate einfrieren und die Geräte unbrauchbar werden. Die tückischste Gefahr lauert jedoch in den Wänden: Wenn Wasser in den Heizrohren gefriert, dehnt es sich aus und kann die Leitungen sprengen. Solche Schäden bemerkt man oft erst, wenn das Eis schmilzt und Wasser austritt.

Für das richtige Vorgehen nach der Stromrückkehr gibt es klare Empfehlungen von Fachleuten. Die Innung Sanitär Heizung Klempner Klima Berlin rät allen Betroffenen, die Temperatur an der Heizanlage nur stufenweise wieder zu erhöhen. Auf diese Weise können sich die durchgekühlten Rohre, Böden und Wände langsam erwärmen, was das Risiko von Materialschäden senkt. Während Öl- und Gasheizungen in der Regel automatisch wieder anlaufen, sollten Besitzer von Wärmepumpen unbedingt einen Fachbetrieb kontaktieren und die Anlage nicht eigenständig wieder in Betrieb nehmen.

Wer kommt für die Kosten auf?

Die Frage der Haftung ist für Betroffene entscheidend. Der erste Gedanke führt oft zum Netzbetreiber, in diesem Fall Stromnetz Berlin. Das Unternehmen sieht sich jedoch nicht in der Verantwortung, da der Stromausfall durch den Anschlag eines Dritten verursacht wurde und sie somit nicht für daraus entstehende Schäden haftet.

Hausbesitzer müssen sich stattdessen an ihre eigenen Versicherungen wenden, um die Kosten erstattet zu bekommen.

Hier greifen zwei verschiedene Policen. Für Schäden am Gebäude selbst, wozu auch fest verbaute Heizungsanlagen wie Wärmepumpen zählen, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Nimmt hingegen das Mobiliar oder andere bewegliche Einrichtungsgegenstände durch einen Rohrbruch Schaden, springt die Hausratversicherung ein.

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft rät Betroffenen, sich umgehend direkt mit ihrem Versicherer oder einem Berater vor Ort in Verbindung zu setzen, um das Vorgehen zu klären (Quelle: Zeit).

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