Ein Kommentar von Karolin Ahrens.
Hinweis zum Beitrag: Der vorliegende Text erschien zuerst im „Rubikon – Magazin für die kritische Masse“, in dessen Beirat unter anderem Daniele Ganser und Hans-Joachim Maaz aktiv sind. Da die Veröffentlichung unter freier Lizenz (Creative Commons) erfolgte, übernimmt apolut diesen Text in der Zweitverwertung und weist explizit darauf hin, dass auch der Rubikon auf Spenden angewiesen ist und Unterstützung braucht. Wir brauchen viele alternative Medien!
Wenn es darum geht, Bürger vor der Willkür von Justiz und Verwaltungsapparat zu schützen, haben sämtliche Kontrollmechanismen in der Coronakrise versagt.
Wenn jemandem Unrecht geschieht, kann er sich vertrauensvoll an die Polizei wenden. Versagt diese, kann der Bürger die Gerichte anrufen. Notfalls helfen höhere Instanzen, bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Normalerweise. Was geschieht aber, wenn all diese Instanzen nur Rädchen im Getriebe eines umfassenderen Unrechtssystems sind? Was, wenn der Staat selbst zur Quelle jener Gewalt, Nötigung und Beraubung geworden ist, vor der er uns eigentlich schützen sollte? In der Coronakrise sind teilweise sämtliche Dämme des Rechtsstaats gebrochen, sahen sich Menschen völlig hilflos einem Apparat ausgeliefert, der, was die Ahndung von „Verstößen“ betrifft, jedes Maß verloren hatte. Misshandlung aus nichtigem Anlass stand und steht noch immer auf der Tagesordnung. So geschieht es immer, wenn die Täter selbst zu Kontrolleuren ihrer Taten bestellt sind. Wir müssen den Opfern dieser Willkürherrschaft eine Stimme geben und dürfen das begangene Unrecht nicht vergessen — auch, damit Ähnliches in Zukunft nicht mehr geschieht.
„(…) Ich bin mittlerweile vier Wochen in Isolation — ohne Dusche, ohne Hofgang, Zimmer nach Norden ausgerichtet (keine Sonne durchs Fenster), ohne persönliche Gegenstände, keine Haarwäsche, keine Lektüre, keine Nagelpflege, keine Hautpflege, keine Zahnpasta. Keine Vitamine, 500g Margarine für 4 Wochen, das Zimmer ist lediglich mit Kaltwasser ausgestattet, drei Wochen mit einem Putzlappen zum Abwaschen, Tisch abwischen, Staub wischen und Toilette säubern. 4 Wochen keine Bewegung, keine Gespräche, lediglich Willkür durch das Personal. (...) Ich (…) leide unter Arthrose und Rheuma. Das Bett hat keinen Lattenrost, sondern drei fest montierte Bretter, die Matratze ist so hart wie eine Gymnastikmatte. Jeden Tag bekomme ich vor Schmerzen nur vier bis fünf Stunden Schlaf (…)“ (1).Woher stammen diese Zeilen? Ein Zeitzeugnis unserer sogenannten „dunklen“ Vergangenheit, ein Hilferuf aus dem Kriegsgebiet? Nein — diese Zeilen erreichten Anfang Juli 2022 meine Kanzlei aus einem Frauengefängnis in Deutschland. Ein Einzelfall? Diese Frage muss wohl ebenfalls mit nein beantwortet werden. Mit welcher Erbarmungs- und Gefühllosigkeit Organe des Staatsapparates insbesondere gegen Kritiker der Coronamaßnahmen vorgehen, hat mich in den vergangenen zwei Jahren nicht selten sprachlos zurückgelassen.„Hochgradig sozialschädlich“ — eine Herabwürdigung, die sich vergangene Woche zwei meiner Mandanten in einem strafrechtlichen Berufungsverfahren vor dem Landgericht von dem entscheidenden Gericht anhören mussten: Ihre Atteste, die sie von einer Mund-Nasen-Bedeckung befreiten, seien angeblich unrichtige Gesundheitszeugnisse im Sinne des Paragraphen 279 des Strafgesetzbuches. Mit solchen Richtersprüchen wird der Rechtsstaat der Lächerlichkeit preisgegeben: Mund-Nasen-Bedeckungen — oftmals selbstgebastelt — bieten nachweislich des Bundesinstituts für Arzneimittel keinen Fremdschutz und stellen lediglich ein Kleidungsstück dar (2) — mithin dürften sie zur Bekämpfung des zum unsichtbaren Feind erklärten Virus völlig untauglich sein.
Wieder einmal in unserer Geschichte hat unser Justiz — und Verwaltungsapparat eine Kettenreaktion des Unrechts ausgelöst,