Am 13. August 1997 trat in Deutschland das erste Gesetz zur Korruptionsbekämpfung in Kraft. Es regelt Fälle von Bestechung in Verwaltung und Justiz, nicht aber die von Abgeordneten. Anti-Korruptionskämpfer fordern, Schlupflöcher endlich zu stopfen.
Von Isabel Fannrich-Lautenschläger
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