Ob und wie lange Kommunikationsdaten gespeichert werden müssen, darüber wird in Deutschland schon lange gestritten. Bei der Vorratsdatenspeicherung stehen sich Strafverfolgungsinteresse und Datenschutz gegenüber. Der EuGH hat nun entschieden, dass diese Regelung gegen EU-Recht verstößt.
Von Peggy Fiebig
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