Was passiert, wenn der Geschäftsführer plötzlich ausfällt? Wer unterschreibt dann die Lohnzahlungen, die Heimverträge, die MD-Prüfantwort? Und vor allem: Wer darf überhaupt für das Unternehmen handeln?
In dieser Folge von House of Law gehen wir auf ein Thema ein, das viele Pflegeunternehmer zu lange aufschieben – bis es zu spät ist: Die Vorsorgevollmacht für Geschäftsführer und Inhaber von Pflegeunternehmen.
Dr. Stefan Ulbrich, Notar und Kanzleipartner bei Dr. Ulbrich & Kaminski, erklärt:
📌 warum Standardformulare aus dem Internet keine Lösung sind,
📌 was in eine unternehmensbezogene Vorsorgevollmacht unbedingt gehört,
📌 und wie sich Pflegeeinrichtungen rechtlich absichern, ohne an Flexibilität zu verlieren.
Diese Folge richtet sich an alle, die Verantwortung tragen – für ihr Team, ihre Bewohnerinnen und Bewohner, sowie den Fortbestand ihres Unternehmens.
Viel Spaß mit dieser Folge vom House of Law!
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