1 Anwältin + 1 Richter + 1 Thema. Heute XXL
15 Minuten ohne Skript und ohne Schwurbel.
Verdachtsberichterstattung: Erlaubt? Und falls ja: in welcher Form? Was darf die Presse, was darf sie nicht?
Natürlich hat die Öffentlichkeit ein Interesse daran, auch im Vorfeld von Prozessen über Taten und mögliche Täter unterrichtet zu werden. Was man aber nicht vergessen darf: Ein einmal öffentlich erhobener Vorwurf ist nicht mehr zurückzuholen und hinterlässt oft eine Schneise der Verwüstung bei den Betroffenen.
Und was, wenn die dann doch unschuldig waren?
Wir erklären Euch das Wichtigste rund um zulässige Verdachtsberichterstattung.
FunFact: Straftaten sind besonders interessant, solange sie nicht endgültig aufgeklärt sind.
FunFact 2: Jörg ist als Richter tatsächlich für presserechtliche Fälle zuständig.
Shownotes:
Episode Plaudern mit Partsch: "Staatsanwaltschaft: Nö! Christoph: Verfassungsbeschwerde!"
(R)ECHT INTERESSANT! - Live mit Dr. Alexander Stevens
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