In dieser Folge von AT.reloaded – Strafrecht Begriffe A bis Z analysieren Professorin Ingeborg Zerbes und ihr Team die irrtümliche Annahme eines rechtfertigenden Sachverhalts nach § 8 StGB. Was passiert, wenn jemand glaubt, in Notwehr zu handeln, obwohl keine tatsächliche Angriffssituation vorliegt? Anhand eines anschaulichen Falls wird erklärt, wie sich dieser Irrtum von einem Vorsatzmangel unterscheidet und welche strafrechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben – von der möglichen Fahrlässigkeitsstrafbarkeit bis zur umstrittenen Frage, ob § 8 StGB einen Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund darstellt.
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