
Sign up to save your podcasts
Or


Wenn wir über sexuelle Aufklärung sprechen, denken viele an den Unterricht in der Schule, an das unangenehme Gespräch mit den Eltern und an Bravo-Artikel. Aber was ist, wenn man gar nicht so einfach an diese Informationen rankommt?
Die UN-Behindertenrechtskonvention sagt klar: auch Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Und dazu gehört nicht nur „dürfen“, sondern auch „können”: Zugang zu Aufklärung, zu Gesundheitsversorgung, zu Informationen, das Recht, Kinder zu bekommen, eine Familie zu gründen und sich zu verlieben.
In der Realität sieht das aber oft anders aus, es scheitert häufig schon an der Aufklärung: Informationen über Sexualität sind nicht in einfacher Sprache verfügbar, Beratungsangebote nicht barrierefrei. Viele Menschen mit Behinderungen bleiben so von Wissen ausgeschlossen, das für andere selbstverständlich zugänglich ist.
Seit zehn Jahren beschäftigt sich die Beratungsstelle „Liebelle” in Mainz mit genau diesen Themen. Sie richtet sich an Menschen mit Lernschwierigkeiten, Eltern, Angehörige, Betreuer:innen und Lehrer:innen. Es geht um Liebe, Sexualität und Partnerschaft. In den Beratungsgesprächen geht es um ganz unterschiedliche Fragen: Woher weiß ich eigentlich, ob das, was ich empfinde, Freundschaft oder Liebe ist? Wie flirte ich? Wie kann ich mich in einer Beziehung sicher und wohl fühlen? Und es geht auch immer wieder um sexualisierte Gewalt, denn Menschen mit Behinderungen sind – unabhängig vom Geschlecht – deutlich häufiger betroffen. Vor allem Frauen mit Behinderung erleben sexuelle Gewalt zwei- bis dreimal so häufig wie Frauen ohne Behinderung.
Seit der Gründung arbeitet Lotta Brodt bei der „Liebelle”. Sie ist Sexual- und Sozialpädagogin und berät nicht nur Betroffene selbst, sondern auch deren Umfeld. Und das Umfeld spielt oft eine große Rolle: Viele Menschen mit Behinderung sind auf Unterstützung angewiesen – emotional, finanziell, organisatorisch. Oft entscheidet dieses Umfeld mit, was erlaubt ist und was nicht. Ob jemand sich verlieben darf. Ob jemand über Sexualität sprechen oder einen Porno schauen darf.
⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯
Die „Liebelle” auf Instagram
Website der „Liebelle”
Interview mit Lotta bei Chrismon (04/2025)
Beitrag zum Thema beim Deutschen Institut für Menschenrechte
Studie des BMBFSFJ
⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯
By UBSKMWenn wir über sexuelle Aufklärung sprechen, denken viele an den Unterricht in der Schule, an das unangenehme Gespräch mit den Eltern und an Bravo-Artikel. Aber was ist, wenn man gar nicht so einfach an diese Informationen rankommt?
Die UN-Behindertenrechtskonvention sagt klar: auch Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Und dazu gehört nicht nur „dürfen“, sondern auch „können”: Zugang zu Aufklärung, zu Gesundheitsversorgung, zu Informationen, das Recht, Kinder zu bekommen, eine Familie zu gründen und sich zu verlieben.
In der Realität sieht das aber oft anders aus, es scheitert häufig schon an der Aufklärung: Informationen über Sexualität sind nicht in einfacher Sprache verfügbar, Beratungsangebote nicht barrierefrei. Viele Menschen mit Behinderungen bleiben so von Wissen ausgeschlossen, das für andere selbstverständlich zugänglich ist.
Seit zehn Jahren beschäftigt sich die Beratungsstelle „Liebelle” in Mainz mit genau diesen Themen. Sie richtet sich an Menschen mit Lernschwierigkeiten, Eltern, Angehörige, Betreuer:innen und Lehrer:innen. Es geht um Liebe, Sexualität und Partnerschaft. In den Beratungsgesprächen geht es um ganz unterschiedliche Fragen: Woher weiß ich eigentlich, ob das, was ich empfinde, Freundschaft oder Liebe ist? Wie flirte ich? Wie kann ich mich in einer Beziehung sicher und wohl fühlen? Und es geht auch immer wieder um sexualisierte Gewalt, denn Menschen mit Behinderungen sind – unabhängig vom Geschlecht – deutlich häufiger betroffen. Vor allem Frauen mit Behinderung erleben sexuelle Gewalt zwei- bis dreimal so häufig wie Frauen ohne Behinderung.
Seit der Gründung arbeitet Lotta Brodt bei der „Liebelle”. Sie ist Sexual- und Sozialpädagogin und berät nicht nur Betroffene selbst, sondern auch deren Umfeld. Und das Umfeld spielt oft eine große Rolle: Viele Menschen mit Behinderung sind auf Unterstützung angewiesen – emotional, finanziell, organisatorisch. Oft entscheidet dieses Umfeld mit, was erlaubt ist und was nicht. Ob jemand sich verlieben darf. Ob jemand über Sexualität sprechen oder einen Porno schauen darf.
⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯
Die „Liebelle” auf Instagram
Website der „Liebelle”
Interview mit Lotta bei Chrismon (04/2025)
Beitrag zum Thema beim Deutschen Institut für Menschenrechte
Studie des BMBFSFJ
⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯⋯