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Indoktrination II | Von Markus Fiedler


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Ein Standpunkt von Markus Fiedler.
Einleitung
Nach der Veröffentlichung meines ersten Beitrags über Schulmaterialien, die eindeutig den Versuch einer Indoktrination von Schülern darstellen,(1) habe ich eine Menge an Zuschriften bekommen.
Viele Lehrer schickten mir zahlreiche weitere Befunde aus Unterrichtsmaterialien zu, die ein ähnlich desolates Bild zeigten. Der Tenor dieser Zuschriften war: Es ist alles noch viel schlimmer. Auffällig an diesem Material war, dass die Indoktrination nicht erst bei den Schülern beginnt, sondern durch zahlreiche Handreichungen Lehrer in der Überzeugung gestärkt werden, zu einem Thema eine bestimmte Sichtweise den Schülern näher zu bringen. Diejenigen, die diese Handreichungen nicht hinterfragen und durch eigene Recherche den angeblichen Fakten auf den Grund gehen, laufen Gefahr gegen das Indoktrinationsverbot des Beutelsbacher Konsens zu verstoßen. Und wie auch im Beutelsbacher Konsens bereits angedeutet, sind besonders Fächer wie Gemeinschaftskunde, Politik und Geschichte für Manipulationsversuche seitens der Schulbuchverlage und damit indirekt seitens des Staates anfällig.
Anders als Sie vielleicht denken ist die Lehre nicht wirklich frei von staatlicher Bevormundung. Der Staat bestimmt mittels Zulassungsverfahren von Unterrichtsmaterialien mit, welche Bücher im Unterricht verwendet werden sollen und welche nicht. Eine Fachschaft in einer Schule kann dann für den Unterricht nur Bücher auswählen, die das besagte Zulassungsverfahren der Kultusministerkonferenz bestanden haben.(2) Andere Bücher stehen nicht zur Auswahl. Man kann zwar als Lehrer eigene Lernmittel, z.B. einzelne Arbeitsblätter verwenden, allerdings eröffnet das nicht die Möglichkeit selbst erstellte Werke in Form von Büchern an die Schüler auszugeben, so etwas unterliegt dann wieder der Zulassung durch die Kultusministerkonferenz bzw. den Kultusministerien der einzelnen Länder.(3)
Ein Kollege machte mich darauf aufmerksam, dass der Beutelsbacher Konsens in den 1970er Jahren ursprünglich missbräuchlich gegen Lehrer angewendet wurde, die man in eine linksradikale Ecke verortete. Das will ich gar nicht in Abrede stellen, dennoch ist der Wortlaut des Konsens aktueller denn je. Denn gegen den Wortlaut verstoßen nunmehr nicht nur irgendwelche vorgeblichen Randgruppen sondern es ist anscheinend breiter Konsens in der überwiegenden Mehrheit der Lehrerschaft geworden, dass der Beutelsbacher Konsens nicht mehr gilt. Das zeigen sie durch ihr Verhalten und die Auswahl der Unterrichtsmaterialien. Behauptet wird selbstverständlich das Gegenteil. Denn auch die Curricularen Vorgaben im Land Niedersachsen berufen sich wie dieselben von anderen Bundesländern auf den Beutelsbacher Konsens. Rufen wir uns dessen Wortlaut noch einmal ins Gedächtnis:

„ 1. Überwältigungsverbot.
Es ist nicht erlaubt, den Schüler – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der “Gewinnung eines selbständigen Urteils” zu hindern. Hier genau verläuft nämlich die Grenze zwischen Politischer Bildung und Indoktrination. Indoktrination aber ist unvereinbar mit der Rolle des Lehrers in einer demokratischen Gesellschaft und der – rundum akzeptierten – Zielvorstellung von der Mündigkeit des Schülers.“
2. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen.
Diese Forderung ist mit der vorgenannten aufs engste verknüpft, denn wenn unterschiedliche Standpunkte unter den Tisch fallen, Optionen unterschlagen werden, Alternativen unerörtert bleiben, ist der Weg zur Indoktrination beschritten.“
(Beutelsbacher Konsens von 1977, Landeszentrale für politische Bildung, Baden-Württemberg)
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