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Im Kampf gegen Cyberkriminalität will das Justizministerium mehr Handhabe, um Straftätern in Zukunft schneller das Handwerk zu legen. So begründet die SPD-Bundesjustizministerin Stefanie Hubig einen neuen Gesetzesentwurf, der es Internetanbietern erlauben soll, IP-Adressen künftig drei Monate lang zu speichern – also vorsorglich und nicht im Verdachtsfall. Kurz: Das Thema Vorratsdatenspeicherung ist wieder auf dem Plan. Bürgerrechtler und Datenschützer warnen.
By radioeins (rbb)Im Kampf gegen Cyberkriminalität will das Justizministerium mehr Handhabe, um Straftätern in Zukunft schneller das Handwerk zu legen. So begründet die SPD-Bundesjustizministerin Stefanie Hubig einen neuen Gesetzesentwurf, der es Internetanbietern erlauben soll, IP-Adressen künftig drei Monate lang zu speichern – also vorsorglich und nicht im Verdachtsfall. Kurz: Das Thema Vorratsdatenspeicherung ist wieder auf dem Plan. Bürgerrechtler und Datenschützer warnen.