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IP-Adressen-Speicherung: Guter Vorstoß oder Beginn von Massenüberwachung?


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Im Kampf gegen Cyberkriminalität will das Justizministerium mehr Handhabe, um Straftätern in Zukunft schneller das Handwerk zu legen. So begründet die SPD-Bundesjustizministerin Stefanie Hubig einen neuen Gesetzesentwurf, der es Internetanbietern erlauben soll, IP-Adressen künftig drei Monate lang zu speichern – also vorsorglich und nicht im Verdachtsfall. Kurz: Das Thema Vorratsdatenspeicherung ist wieder auf dem Plan. Bürgerrechtler und Datenschützer warnen.

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Kommentare & KolumnenBy radioeins (rbb)