Ausbildung und Studium: Wen das Elternhaus nicht ausreichend unterstützen kann, der bekommt BAföG. Immer wieder versuchen Empfänger, mehr Geld herauszuschlagen, als ihnen zusteht. Das Bundesverwaltungsgericht sagt nun: Wenn die Betrüger erwischt werden, müssen sie trotzdem nicht alles zurückzahlen. Ist das gerecht?
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