Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle beklagt die Verrohung im Internet. Sie entstehe auch durch den Schutz, den bislang die Anonymität gewährleistet. Voßkuhle fordert nun eine Pflicht für NutzerInnen, den Klarnamen zu verwenden. Das dürfte schwierig werden, denn die informationelle Selbstbestimmung ist durch das Grundgesetz geschützt. Doch Voßkuhles Vorstoß findet Befürworter, unter anderem Berlins Justizsenatorin Badenberg. Unsere Frage des Tages an die Journalistin Nicole Diekmann: Ist die Pflicht zu Klarnamen im Internet eine gute Idee?