Seit der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 gibt es auch keinen Zivildienst mehr. Nun trifft das Bundesfamilienministerium nach eigenen Angaben Vorkehrungen für eine mögliche Rückkehr der Wehrpflicht und eines Ersatzdienstes. Unionsfraktionschef Thorsten Frei hält das für "sehr klug und richtig" und verweist darauf, dass sich die Bundesregierung auf "Eventualitäten" vorbereite. Für Menschen, die den Dienst an der Waffe verweigern, müsse es dann auch die Möglichkeit geben, einen zivilen Ersatzdienst zu leisten.
Sollte der Zivildienst tatsächlich zurückkehren, wäre damit auch eine alte Debatte wieder auf dem Tisch: Unter welchen Voraussetzungen soll er geleistet werden und wer soll Zugang dazu haben? Bis zur Aussetzung der Wehrpflicht war dafür eine Gewissensprüfung erforderlich.
Unsere Frage des Tages lautet: Sollte der Zugang zum Zivildienst an eine Gewissensprüfung geknüpft sein? Es kommentiert der Filmemacher Andres Veiel.