Was passiert nun, nachdem das Verfassungsgericht sich als Teil des Parteienkonsenses bewies?
Ein Standpunkt von Jochen Mitschka.
Mit dem offensichtlichen Beschluss, die Impfpflicht wegen Corona einzuführen, was vor einem Jahr noch als "Verschwörungstheorie" galt, haben die Herrschenden in diesem Land eine rote Linie überschritten, die nun die Frage aufwirft, ob nur noch Gewalt und Widerstand wie in Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes vorgesehen, den Geist und Text des Grundgesetzes in seiner ursprünglich beabsichtigten Wirkung retten kann. Ich will dieser Frage nachgehen.
Das Grundgesetz kennt eine Vorschrift, die man in nur wenigen anderen Verfassungen findet: Das Recht auf Widerstand, wenn der Staat das Grundgesetz sinnentleert hat, wenn der Staat den Geist und die ursprünglich beabsichtigten Wirkungen des Gesetzes nicht mehr beachtet.
Wer aufmerksam war, konnte schon 2010 ahnen, dass die Demokratie nur noch Fassade war, als Angela Merkel vom Primat der Politik sprach (1) und damit sinngemäß meinte, dass die politischen Parteien die Politik bestimmen und Medien die Aufgabe haben, die Menschen davon zu überzeugen. Und als dann die Rede davon war, dass die parlamentarische Mitbestimmung [Anmerkung: Also nicht die des Wählers] "so gestaltet wird, dass sie trotzdem auch marktkonform ist", (2) hätte jeder aus seinem Traum eines demokratischen Deutschlands aufwachen müssen.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht, das die letzte Bastion zur Verteidigung des Geistes des Grundgesetztes darstellen sollte, durch seine Ablehnung praktisch aller Bedenken gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung und indem es einer möglichen Impfpflicht (natürlich erst nach den Wahlen) den Weg frei machte, bewiesen, dass das Gericht lediglich ein Teil des Parteienkonsens ist. Es hat bewiesen, dass in Deutschland keine Gewaltenteilung mehr existiert. Auch das war zu erwarten gewesen, da alle Richter des Verfassungsgerichts durch Parteien an die Macht gebracht worden waren, zuletzt wurden sogar Politiker aus den eigenen Reihen ernannt.
Mit dem gerade erfolgten Urteil aus Karlsruhe kann der stille Putsch der politischen Kaste als abgeschlossen angesehen werden. Alles fing mit den Notstandsgesetzen 1968 an. Denn warum benötigt eine Regierung Notstandsgesetze, wenn ein wirklicher Notstand entsteht und außergewöhnliche Maßnahmen verlangt? So wie Helmut Schmidt seine Kompetenzen bei der Flutkatastrophe in Norddeutschland überschritt, aber nie dafür zur Rechenschaft gezogen wurde, da die Not vorhanden und seine Maßnahmen rettend waren. Aber die ersten Notstandsgesetze waren noch harmlos und nur der Anfang. Die gesamte Geschichte der Erosion des Grundgesetzes zu beschreiben, würde den Rahmen hier sprengen.
Rechtliche Beurteilung
Art. 20 Abs. 4 GG erlaubt es jedem Deutschen, gegen Bedrohungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vorzugehen und die Verfassung auch gewaltsam zu verteidigen. Und es ist daher kein Wunder, dass sich die Politiker vehement dagegen wehren, dass dieser Artikel zu den Artikeln 1-19 vor den Bundestag gestellt wird (5). Allerdings ist dies ausdrücklich nur als letztes Mittel vorgesehen, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Die Grundrechte-Kanzlei Abamatus hält auf ihrer Internetseite fest:
"Das sogenannte Widerstandsrecht findet sich in Artikel 20 Abs. 4 GG:"
'Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.'
Diese Ordnung ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung, die in den vorherigen drei Absätzen (Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG) umschrieben ist:
'(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung,