1 Anwältin + 1 Richter + 1 Thema.
10 Minuten ohne Skript und ohne Schwurbel.
„Es tut mir leid, aber wir müssen Sie leider foltern“ hört man zum Glück heute auf dem Weg zur Wahrheitsfindung nicht mehr. Auch die „Hexenprobe“ ist passé. Dank „iudex non calculat“ greifen wir heute auf die freie Beweiswürdigung und nicht mehr auf die Anzahl mitgebrachter (männlicher!) Leumundszeugen zurück.
Aber was bedeutet das genau? Gibt es eigentlich die absolute Wahrheit? Und bedeutet „Wahrheit“ im Zivilverfahren etwas anderes, als im Strafverfahren?
Habt Ihr alles gewusst?
Bundestag: In dubio pro reo
Bundeszentrale politische Bildung: in dubio pro reo
Juraforum: Beweiswürdigung
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