Was passiert, wenn Software sich plötzlich selbst weiterentwickelt?
Oder wenn du einen Eierkocher, ein Auto oder eine Anwendung einfach mit deiner eigenen KI verbindest?
Wer haftet dann, wenn etwas schiefgeht: Hersteller, KI-Anbieter oder Nutzer?
In dieser Folge sprechen Michael Praetorius und Rechtsanwalt Carsten Ulbricht über KI, die fest in Produkte integriert wird, offene Schnittstellen und die Frage, wie sich Verantwortung verschiebt, wenn Nutzer ihre Produkte selbst mit KI erweitern.
Das klären wir in dieser Folge:
– Wer haftet, wenn Nutzer Software mit eigener KI weiterentwickeln
– Warum ein kompletter Haftungsausschluss meistens nicht funktioniert
– Was sich bei kostenlosen und kostenpflichtigen Produkten unterscheidet
– Warum B2B und B2C rechtlich einen Unterschied machen
– Was passiert, wenn KI bereits „unter der Motorhaube“ steckt
– Wann aus einem Nutzer selbst ein KI-Anbieter werden kann
– Welche Rolle Risikoklassen und die KI-Verordnung spielen
– Warum Hersteller trotz Nutzer-Autonomie für Sicherheit verantwortlich bleiben können
Jetzt reinhören, wenn du …
… KI in eigene Produkte oder Software integrierst
… offene Schnittstellen für ChatGPT, Claude & Co. anbietest
… wissen willst, wer haftet, wenn der Nutzer sein Produkt selbst weiterbaut
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