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Kiew will Moskau zur Kriegerklärung treiben | Von Peter Haisenko


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Ein Kommentar von Peter Haisenko (Betreiber des Portals anderweltonline.com).


Streng formalistisch betrachtet gibt es seit 80 Jahren keinen Krieg mehr. Zu einem „richtigen“ Krieg gehört eine Kriegserklärung und seit dem 11. Dezember 1941 gab es keine mehr gegen Staaten. Dementsprechend kann es auch keine Friedensverträge geben, nur die Beendigung von Überfällen.

So ganz stimmt es nicht, dass es keine Kriegserklärungen mehr gab, aber es waren keine „klassischen“. 1948, noch am Tag der Gründung des Staates Israel, erklärten alle Nachbarn Israels Israel den Krieg und es begann ein einjähriger Krieg. Allerdings war es auch da so, dass diese Kriegserklärung gegenüber einem Staat erfolgte, der von ebendiesen Nachbarn nicht als solcher anerkannt wurde. So war und ist es bis heute nicht möglich, dieser Kriegserklärung einen Friedensvertrag folgen zu lassen. Wie kann man Frieden schließen mit einem Staat, den man nicht anerkennt? In diesem Sinn sind im Fall Israels Parallelen zu erkennen zu dem, was sich jetzt auf dem Gebiet der ehemaligen Ukraine abspielt.
Die zweite Kriegserklärung erfolgte 2001, nachdem das World Trade Center in New York gesprengt worden ist. Aber auch dieser Kriegserklärung fehlten jegliche Kriterien, die eine „richtige“ Kriegserklärung benötigt. Die USA erklärten den „Krieg gegen den Terror“ und so eigentlich gegenüber der ganzen Welt, sobald sich jemand gegenüber den USA nicht beugen will. „Der Terror“ ist aber kein Staat, dem man den Krieg erklären könnte. In diesem Sinn sollte man aufmerksam werden, wenn die USA darüber „nachdenken“, Russland oder einen anderen Staat zum „Terror-Staat“ zu erklären. Und auch da gilt: Wie kann man diesen Krieg gegen den Terror beenden? Kann man mit dem „Terror“ einen Friedensvertrag abschließen? Auch dieser „Krieg“ ist angelegt für die „Ewigkeit“.
Eine Kriegserklärung ist die letzte Warnung
Als vor einem Waffengang noch obligatorisch eine Kriegserklärung stehen musste, war diese sinnvoll. Es war die letzte Warnung, dass man von jetzt an seine Interessen mit Gewalt durchsetzen will. So konnte der „Feind“ immer noch klein beigeben, um den Krieg zu verhindern. Jedenfalls theoretisch. Oder es lief anders herum, dass ein Staat bereits gegenüber einem anderen kriegerische Handlungen begangen hatte und der angegriffene dann dem Angreifer den Krieg erklärte, um seiner Reaktion einen rechtlichen Rahmen zu geben. Das wiederum erlaubte dann, im Rahmen der Abwehr auch auf feindliches Gebiet vorzudringen. Damit bin ich mitten in den Vorgängen, die jetzt auf dem Gebiet der ehemaligen Ukraine zu beobachten sind. Auch dort gibt es – noch – keine Kriegserklärung. Tatsächlich gibt es im Machtbereich Kiews keinen Krieg, sondern nur vereinzelten Beschuss und der darf als Vergeltungsaktionen gewertet werden. <1>
In diesen Ausführungen zu obigem Artikel habe ich noch geschrieben, dass ich mir nicht sicher bin, inwieweit Vergeltungsaktionen zulässig sein können. Mittlerweile habe ich darüber weiter nachgedacht und bin auf Israel gestoßen. Die israelische Regierung erlaubt sich seit Jahrzehnten massive Vergeltungsaktionen, unverhältnismäßige, gegenüber Palästinensern. Zumindest im Wertewesten gibt es dagegen keinerlei Einwände und so gehe ich davon aus, dass Vergeltungsaktionen im Wertekanon des Westens als zulässig klassifiziert werden. Das muss dann auch auf Russland und die Ukraine zutreffen. Begrenzte Vergeltungsaktionen sind also offensichtlich zulässig, auch ohne eine Kriegserklärung. Vor allem dann, wenn sie so durchgeführt werden, dass Zivilisten nach Möglichkeit geschont werden. Das trifft zu auf die Schläge des russischen Militärs auf kriegsrelevante Einrichtungen im Kiewer Machtbereich.
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