Blitzlicht Fortbildung für Ärzte der Medical Tribune

Kneipp & Co. auf Kassenrezept – das Comeback der ambulanten Kur


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20 Jahre nach ihrer Herabstufung ist die Kur nach der Anerkennung als evidenzbasierte Therapiemaßnahme wieder als Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen im Sozialgesetzbuch verankert. Die spezifische Kombination von ortsgebundenen Heilmaßnahmen kann zur Primär- und Sekundärprävention bei chronischen Erkrankungen verordnet werden. Neben der klassischen dreiwöchigen Kur stehen auch moderne Konzepte mit einer einwöchigen Kompaktkur zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der langen Arbeitsausfallzeiten bei einem chronischen Erschöpfungssyndrom oder anderer chronischer Erkrankungen ist der zeitliche Aufwand für eine Kur gering. Im Kurantrag sind nicht nur die Indikation, sondern auch die Begründung für eine Anwendung von ortsgebundenen Therapiemaßnahmen darzulegen.
Dr. Martin Fedder spricht in dieser Folge mit Dr. Christian Alex aus Waal und Dr. Ulrike Stefanowski aus Hohenschäftlarn über die Beantragung und den Nutzen der Kur als evidenzbasierte Maßnahme für Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen, die aktuell wieder als Pflichtleistung der Krankenkassen zur Verfügung steht.
Mit freundlicher Unterstützung des Bayerischen Heilbäderverbands
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