Im Kampf gegen Cyberkriminalität will das Justizministerium mehr Handhabe, um Straftätern in Zukunft schneller das Handwerk zu legen. So begründet die SPD-Bundesjustizministerin Stefanie Hubig einen neuen Gesetzesentwurf, der es Internetanbietern erlauben soll, IP-Adressen künftig drei Monate lang zu speichern – also vorsorglich und nicht im Verdachtsfall. Kurz: Das Thema Vorratsdatenspeicherung ist wieder auf dem Plan. Bürgerrechtler und Datenschützer warnen.