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Wer bestellt, bezahlt. Was selbstverständlich klingt, ist zwischen Bund, Ländern und Kommunen seit Jahren Gegenstand politischer Auseinandersetzungen.
Seit dem 1. Oktober 2026 gibt es eine neue Bund-Länder-Vereinbarung: Der Bund beteiligt sich künftig unter bestimmten Voraussetzungen mit 80 Prozent an den zusätzlichen Kosten neuer bundesgesetzlicher Leistungen. Die kommunalen Spitzenverbände haben lange auf eine solche Regelung gedrängt.
Ein wichtiger Fortschritt. Aber längst nicht die Lösung aller Finanzierungsprobleme.
In dieser Folge des Kommunalpodcast Bayern erklärt Tobias Eschenbacher, was hinter dem Konnexitätsprinzip steckt, warum es für die kommunale Selbstverwaltung so wichtig ist und welche Unterschiede zwischen der bayerischen Verfassung und der neuen Vereinbarung auf Bundesebene bestehen.
Dabei geht es auch um die Frage, weshalb bundespolitische Entscheidungen finanzielle Auswirkungen auf kommunale Haushalte haben können und warum selbst eine Kostenübernahme von 80 Prozent noch erhebliche Lücken lässt.
Eine Folge über politische Verantwortung, kommunale Finanzen und die Frage, wer am Ende die Rechnung bezahlt.
Die EXPO REAL bringt in München Kommunen, Projektentwickler, Immobilienwirtschaft, Banken und Investoren zusammen. Doch die Messe fällt 2026 in eine wirtschaftlich schwierige Zeit.
Die deutschen Kommunen verzeichneten allein im ersten Halbjahr 2026 ein Finanzierungsdefizit von 20,1 Milliarden Euro. Die KfW beziffert den von den Kommunen wahrgenommenen Investitionsrückstand inzwischen auf 231,2 Milliarden Euro.
Gleichzeitig steckt der Wohnungsbau in einer Krise. 2025 wurden in Deutschland nur 206.600 Wohnungen fertiggestellt. Das ifo Institut erwartet für 2026 einen weiteren Rückgang auf rund 185.000 Wohnungen. Dabei steigen die Baugenehmigungen inzwischen wieder, und Ende 2025 waren mehr als 760.000 Wohnungen bereits genehmigt, aber noch nicht fertiggestellt.
Warum wird also nicht gebaut?
In dieser Folge geht es um Baukosten und Finanzierung, kommunale Planung und private Renditeerwartungen, um unterschiedliche Arten von Investoren und um die Frage, warum eine Baugenehmigung allein noch lange kein Haus entstehen lässt.
Eine Folge über unterschiedliche Interessen, gegenseitige Abhängigkeiten – und die Frage, wer eigentlich die Stadt von morgen baut.
Leerstände, Parkplätze, Onlinehandel: Die Diskussion über unsere Innenstädte dreht sich häufig um Probleme. Die neue Deutschlandstudie Innenstadt 2026/27 zeigt aber auch eine erfreuliche Entwicklung. 44,2 Prozent der Befragten geben ihrer Innenstadt eine gute oder sehr gute Note – 2022 waren es noch 31,7 Prozent. Und 83,3 Prozent wollen sie künftig mindestens genauso häufig besuchen wie heute.
Ist das schon ein Comeback der Innenstadt? Darüber spricht Tobias Eschenbacher mit Roland Wölfel, Geschäftsführer und Partner der CIMA. Grundlage ist die bundesweite Befragung von mehr als 5.000 Menschen.
Im Mittelpunkt steht die Frage, was die Ergebnisse für die kommunale Praxis bedeuten – besonders für kleine und mittlere Städte in Bayern. Einkaufen bleibt ein wichtiger Besuchsgrund. Gleichzeitig zählen gute Wege, Begegnung und die Möglichkeit, sich auch ohne Kaufabsicht gerne in der Stadt aufzuhalten.
Die Themen dieser Folge:
Die Studie liefert Anhaltspunkte, aber keine fertige Lösung für jede Stadt. Entscheidend bleibt: Wer kommt in die eigene Innenstadt, wer bleibt fern – und welche Hürden lassen sich konkret beseitigen?
Unser Gast:
Studie und weitere Informationen:
Die Studie wurde von der CIMA in Zusammenarbeit mit dem Handelsverband Deutschland und der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland erstellt.
Wenn eine Straße jeden Morgen voll ist, scheint die Lösung zunächst logisch: mehr Platz, mehr Fahrspuren, mehr Kapazität.
Doch Verkehrsplanung funktioniert komplizierter.
In dieser Folge geht es darum, wie Straßen tatsächlich geplant und bemessen werden. Welche Rolle spielen Straßenklassen und Netzfunktionen? Warum sitzt der eigentliche Engpass oft nicht auf der Strecke, sondern an einer Kreuzung? Wann ist ein Kreisverkehr leistungsfähig, und wann kann eine Ampel die bessere Lösung sein?
Dabei werfen wir auch einen Blick in die zentralen Regelwerke der Verkehrsplanung: von den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung über die Richtlinien für Stadt- und Landstraßen bis zum Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist der sogenannte induzierte Verkehr. Denn die Aussage „Neue Straßen erzeugen neuen Verkehr“ greift zu kurz. Zusätzliche Kapazität kann Verkehrsströme verlagern, Netzlücken schließen und bestehende Engpässe beseitigen. Gleichzeitig kann sie eine Verbindung attraktiver machen und dadurch zusätzliche Nachfrage auslösen.
Es geht deshalb nicht um die einfache Frage „Straße bauen oder nicht?“, sondern um etwas Grundsätzlicheres:
Welches Problem soll gelöst werden?
In dieser Folge geht es unter anderem um:
– die historische Entwicklung moderner Straßenplanung
Die Folge knüpft damit auch an die frühere Episode „Wem gehört eigentlich der öffentliche Raum?“ an. Dort ging es um die Verteilung des Straßenraums. Diesmal geht es einen Schritt zurück: Welche Funktion soll eine Straße überhaupt erfüllen – und wie findet Verkehrsplanung heraus, welche Infrastruktur dafür notwendig ist?
Heute geht es um das BayKiBiG – das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – und um dessen umfassende Reform, die zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt.
Seit 2005 regelt das BayKiBiG, unter welchen Voraussetzungen Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege in Bayern gefördert werden. In den vergangenen 20 Jahren hat sich die Betreuungslandschaft erheblich verändert: Das Angebot wurde stark ausgebaut, die Anforderungen an Personal und Qualität sind gestiegen, Fachkräfte fehlen und höhere Personal-, Sach- und Baukosten belasten Träger und kommunale Haushalte.
Mit der Reform soll nun die staatliche Betriebskostenförderung deutlich steigen. Bestehende Förderprogramme werden gebündelt, eine neue Teamkräftepauschale wird eingeführt und zahlreiche einzelne Antragsverfahren sollen entfallen. Gleichzeitig wird der bisherige automatische Beitragszuschuss von 100 Euro für Kindergartenkinder nicht mehr als eigener Förderbaustein fortgeführt. Das dafür vorgesehene Geld bleibt im Betreuungssystem und fließt künftig in die Betriebskostenförderung.
Was bedeutet diese Neuordnung für Städte und Gemeinden? Wie stark werden die Einrichtungen tatsächlich entlastet? Warum sieht der Bayerische Städtetag das System trotz der zusätzlichen Mittel weiterhin als strukturell unterfinanziert an? Und müssen sich Eltern auf steigende Beiträge einstellen?
Darüber spreche ich mit Hans Kronauer und Andrea Probst vom Bayerischen Städtetag.
In dieser Folge geht es unter anderem um:
Weiterführende Informationen zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung und zur BayKiBiG-Reform bietet das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales:
https://www.stmas.bayern.de/themen/kindertagesbetreuung/finanzierung/
Die Reform bringt mehr staatliches Geld in das System und verspricht an einigen Stellen weniger Bürokratie. Ob sie tatsächlich trägt, wird sich aber nicht allein an den Fördersummen zeigen. Entscheidend ist, ob die Angebote verlässlich bleiben, die Einrichtungen ihr Personal halten können, die Beiträge für Familien bezahlbar bleiben und die Kommunen die verbleibenden Kosten dauerhaft tragen können.
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Eine Stadt ist weit mehr als die Summe ihrer Gebäude, Straßen und Plätze. Sie prägt unser Lebensgefühl, schafft Zugehörigkeit und erzählt etwas darüber, wer wir sind. Doch diese Identität entsteht nicht von selbst – und sie bleibt auch nicht unverändert.
Mein Gast, Christian Hörmann, beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der Entwicklung von Städten und Gemeinden. Als Geschäftsführer und Partner bei CIMA Beratung + Management kennt er Kommunen mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen und erlebt, warum manche Orte Veränderungen entschlossen angehen, während andere trotz guter Konzepte kaum vorankommen.
Wir sprechen darüber, was eine starke Stadt ausmacht und welche Bedeutung gute Stadtplanung dabei hat. Es geht um politische Führung, das Zusammenspiel von Politik und Verwaltung, den Umgang mit Konflikten und die Frage, wie aus einer Strategie tatsächlich sichtbare Veränderungen entstehen.
Natürlich schauen wir auch auf die Innenstädte. Dort treffen wirtschaftlicher Wandel, Mobilität, Wohnen, öffentlicher Raum und unterschiedliche Erwartungen unmittelbar aufeinander. Gerade hier zeigt sich, ob eine Stadt ein gemeinsames Ziel verfolgt oder lediglich auf einzelne Probleme reagiert.
Dass Christian inzwischen auch mein Chef ist, blenden wir dabei nicht aus. Im Mittelpunkt steht aber nicht die CIMA als Unternehmen, sondern seine persönliche und fachliche Perspektive auf die Zukunft unserer Städte und Gemeinden.
Eine Folge über Identität, Verantwortung und die Erkenntnis, dass Stadtentwicklung nie abgeschlossen ist.
Kommunalpodcast Bayern:
Was muss eine Kommune leisten – und worüber darf sie selbst entscheiden?
Auf den ersten Blick scheint die Trennung einfach: Pflichtaufgaben müssen erfüllt werden, freiwillige Leistungen kann eine Stadt anbieten. In der politischen Praxis sind die Grenzen jedoch weniger eindeutig. Denn auch bei Pflichtaufgaben gibt es Gestaltungsspielräume. Und vieles, was rechtlich freiwillig ist, besitzt für das gesellschaftliche Leben einer Stadt große Bedeutung.
In dieser Folge geht es um den Unterschied zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen, den eigenen und den übertragenen Wirkungskreis sowie die Frage, wie viel kommunale Selbstverwaltung noch möglich ist, wenn der finanzielle Spielraum immer kleiner wird.
Am Beispiel der Kindertagesbetreuung zeigt sich, wie kompliziert kommunale Finanzierung sein kann: Die Bereitstellung der notwendigen Plätze ist eine Pflichtaufgabe. Wie stark Eltern über Beiträge an den Kosten beteiligt werden und welchen zusätzlichen Anteil die Kommune übernimmt, bleibt dennoch eine politische Entscheidung. Werden Gebühren nur moderat erhöht, verschwindet die Finanzierungslücke nicht – sie bleibt bei der Stadt.
Weitere Beispiele sind die Stadtbibliothek, das Schwimmbad, die Eishalle und der Stadtbus. Solche Angebote kosten dauerhaft Geld, tragen aber wesentlich zu Bildung, Mobilität, Begegnung und Lebensqualität bei.
In Haushaltsberatungen entsteht dabei manchmal ein bemerkenswerter Gegensatz: Über Zuschüsse von einigen Tausend Euro wird ausführlich gestritten, während Kostensteigerungen großer Bauprojekte in Millionenhöhe häufig schneller beschlossen werden. Nicht, weil die großen Summen unwichtig wären, sondern weil bei begonnenen Projekten viele Entscheidungen bereits gefallen und die Handlungsmöglichkeiten entsprechend kleiner sind.
Außerdem geht es um das Konnexitätsprinzip und den bekannten Grundsatz: Wer bestellt, soll auch bezahlen. Doch wer hat eine Aufgabe tatsächlich bestellt, welche Kosten werden ausgeglichen – und was bleibt am Ende trotzdem bei den Kommunen hängen?
Die rechtliche Antwort auf die Ausgangsfrage ist vergleichsweise klar: Eine Kommune muss ihre Pflichtaufgaben erfüllen. Freiwillige Leistungen kann sie im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit übernehmen.
Politisch bleibt jedoch eine schwierigere Frage:
Weitere Informationen:
Wie kommen wir zur Arbeit, zum Einkaufen, zur Schule oder zu Freunden? Und warum legen wir dafür eigentlich die Wege zurück, die heute für uns selbstverständlich geworden sind?
„Warum macht der Bürgermeister da eigentlich nichts?“
Diese Frage begegnet einem in der Kommunalpolitik immer wieder. Dabei lautet die entscheidende Frage häufig ganz anders: Darf der Bürgermeister darüber überhaupt entscheiden?
In dieser Folge des Kommunalpodcasts Bayern geht es darum, wie Verantwortung in unserem Staat tatsächlich verteilt ist. Wer entscheidet in einer Stadt oder Gemeinde? Welche Rolle spielt der Stadtrat? Warum kümmert sich die Gemeinde um die Grundschule, das Gymnasium aber häufig der Landkreis? Und was macht eigentlich der Bezirk?
Besonders anschaulich wird das beim Bauen. Eine Gemeinde kann mit ihrer Bauleitplanung die Entwicklung eines Gebietes gestalten. Über einen konkreten Bauantrag kann sie trotzdem nicht einfach nach Belieben entscheiden. Rechtliche Vorgaben, Bauaufsicht und Rechtsaufsicht setzen Grenzen – auch für Bürgermeister und Stadtrat.
Aus meiner eigenen Zeit als Oberbürgermeister erzähle ich von einem Fall, in dem der Stadtrat ein Bauvorhaben befürwortete, das aus rechtlicher Sicht nicht genehmigungsfähig war. Am Ende musste die Rechtsaufsicht eingeschaltet werden.
Und dann gibt es noch eine weitere Unterscheidung, die leicht übersehen wird: Die Stelle, die eine Aufgabe erledigt, ist nicht unbedingt diejenige, die die Regeln dafür gemacht hat. Der Personalausweis wird im Rathaus ausgestellt – die Regeln dafür kommen vom Bund.
Unser Staat ist kompliziert. Aber er ist nicht ohne Grund kompliziert.
Vielleicht hilft deshalb bei der nächsten Diskussion über eine Entscheidung im Rathaus eine einfache Gegenfrage:
„Wer darf darüber eigentlich entscheiden?“
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