Herzlich willkommen zu einer weiteren Folge unseres Podcasts.
Mein Name ist Ingo Wupperfeld, ich bin Unternehmensberater und BWL-Trainer, und
heute werden wir uns mit der Frage auseinandersetzen: "Welche
Gewinnermittlungsart gilt für Existenzgründer?"
Diese Frage ist entscheidend für den Start eines jeden
Unternehmens, und wir werden uns in den nächsten Minuten eingehend damit
Existenzgründer haben ggf. die Möglichkeit, zwischen
verschiedenen Gewinnermittlungsarten zu wählen.
Eine gängige Option ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Diese Methode ist besonders attraktiv, da sie eine einfache und transparente
Erfassung der betrieblichen Einnahmen und Ausgaben ermöglicht. Für viele
Gründer ist dies eine praktikable Lösung, weil sie halt einfacher ist.
Allerdings gibt es gewisse Einschränkungen, welche
Unternehmen eine Einnahme-Überschuss-Rechnung machen dürfen und welche nicht.
Freiberufler – das sind Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater, Apotheker und noch
andere - dürfen sie immer machen, unabhängig von Ihren Umsätzen oder Gewinnen.
Alle anderen Kleinunternehmer – also Einzelunternehmer, GbR’s oder im
Handelsregister eingetragene Kaufleute – dürfen die
Einnahme-Überschuss-Rechnung machen, sofern der Umsatz nicht über 600.000 € und
der Gewinn nicht die Grenze von 60.000 € übersteigt. Ansonsten müssen sie die
sogenannte doppelte Buchführung machen, wo auch bilanziert werden muss.
Alle anderen Unternehmen, also Personengesellschaften wie
eine KG oder eine OhG und erst recht die Kapitalgesellschaften wie eine GmbH
oder eine Aktiengesellschaft – sind zur Bilanzierung verpflichtet.
Die Bilanzierung ist etwas umfassender als die
Einnahme-Überschuss-Rechnung, denn hier werden die Gewinne über Erträge und
Aufwendungen ermittelt und es muss am Jahresende eine Bilanz erstellt werden.
Diese detailliertere Methode erlaubt eine umfassendere Analyse, was aber auch
Im Gegensatz zur Einnahme-Überschuss-Rechnung gibt es bei
der Bilanzierung keine Einschränkungen. Also es könnten auch Kleinunternehmer
eine Bilanzierung durchführen, wenn sie es wollten.
Wichtig ist, dass Existenzgründer sich bewusst für die
Methode entscheiden, die am besten zu ihrer Geschäftstätigkeit und den
individuellen Bedürfnissen passt.
Und wenn Ihnen diese Podcast-Folge hier gefallen hat und Sie
vielleicht Existenzgründer sind und sich im Kaufmännischen nicht so
zurechtfinden, dann kommen Sie doch einfach mal in meine kostenlose Infoveranstaltung,
die ich jeden ersten Dienstag im Monat um 17:30 Uhr abhalte. Sie können sich
unter der Internetadresse www.perspektive-existenzgruender.de
Ich freue mich, Sie dort begrüßen zu können.
So, und das war es auch schon wieder für heute. Bis zum