
Sign up to save your podcasts
Or


Kontext statt Kosmetik – Drei Fälle zu„Wokeness“, „kultureller Aneignung“ & Proportionalität
1) Ronja Maltzahn (Fridays for Future Hannover, März2022) – Zusammenfassung
Die Singer-Songwriterin wurde kurz vor einem Auftrittausgeladen (Begründung: Dreadlocks = kulturelle Aneignung). In der ersten Nachricht fiel sinngemäß „mit abgeschnittenen Dreads könne sie auftreten“; dafür entschuldigte sich FFF Hannover später, hielt aber an derAusladung fest. Juristische Verfahren gab es nicht – die Aufarbeitung blieb kommunikativ/medial.
Weiterführende Links:
2) Lauwarm & Brasserie Lorraine (Bern, Juli 2022 →Urteil Feb 2025) – Zusammenfassung
Konzertabbruch nach Beschwerden im Lokal (Vorwurf„kulturelle Aneignung“). Es folgte eine Anzeige, 2023 ein Strafbefehl; nach Einsprache wurde die Brasserie Lorraine am 17.02.2025 vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland freigesprochen (keine Rassendiskriminierung). Der Fall zeigt die Spannung zwischen moralischer Kritik, Hausrecht und Recht.
Weiterführende Links:
3) Mario Parizek & Bar „Das Gleis“ (Zürich, Aug 2022)– Zusammenfassung
Solo-Gig wurde Stunden vor Beginn abgesagt;Begründung: „Unwohlsein“ im Team/Umfeld (Stichwort „kulturelle Aneignung“ wegen Dreadlocks). Der Musiker kritisierte öffentlich; es folgte deutliche Online-Kritik an der Bar. Kein Gerichtsverfahren. Der Fall steht für Prozessversagen unter Zeitdruck: harte Maßnahme ohne hörbare Betroffenen-O-Töne oder vorherige milde Schritte.
Weiterführende Links:
STERN – „Bar sagt Konzert ab, weil der weiße Musiker Dreadlocks trägt“ (19.08.2022). stern.deSalzburger Nachrichten – „Konzert von Österreicher wegen Dreadlocks in Zürich abgesagt“ (18.08.2022). Salzburger NachrichtenDie Presse – „Konzert von Österreicher in Zürich wegen kultureller Aneignung abgesagt“ (18.08.2022). Die Presse
By The DudeKontext statt Kosmetik – Drei Fälle zu„Wokeness“, „kultureller Aneignung“ & Proportionalität
1) Ronja Maltzahn (Fridays for Future Hannover, März2022) – Zusammenfassung
Die Singer-Songwriterin wurde kurz vor einem Auftrittausgeladen (Begründung: Dreadlocks = kulturelle Aneignung). In der ersten Nachricht fiel sinngemäß „mit abgeschnittenen Dreads könne sie auftreten“; dafür entschuldigte sich FFF Hannover später, hielt aber an derAusladung fest. Juristische Verfahren gab es nicht – die Aufarbeitung blieb kommunikativ/medial.
Weiterführende Links:
2) Lauwarm & Brasserie Lorraine (Bern, Juli 2022 →Urteil Feb 2025) – Zusammenfassung
Konzertabbruch nach Beschwerden im Lokal (Vorwurf„kulturelle Aneignung“). Es folgte eine Anzeige, 2023 ein Strafbefehl; nach Einsprache wurde die Brasserie Lorraine am 17.02.2025 vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland freigesprochen (keine Rassendiskriminierung). Der Fall zeigt die Spannung zwischen moralischer Kritik, Hausrecht und Recht.
Weiterführende Links:
3) Mario Parizek & Bar „Das Gleis“ (Zürich, Aug 2022)– Zusammenfassung
Solo-Gig wurde Stunden vor Beginn abgesagt;Begründung: „Unwohlsein“ im Team/Umfeld (Stichwort „kulturelle Aneignung“ wegen Dreadlocks). Der Musiker kritisierte öffentlich; es folgte deutliche Online-Kritik an der Bar. Kein Gerichtsverfahren. Der Fall steht für Prozessversagen unter Zeitdruck: harte Maßnahme ohne hörbare Betroffenen-O-Töne oder vorherige milde Schritte.
Weiterführende Links:
STERN – „Bar sagt Konzert ab, weil der weiße Musiker Dreadlocks trägt“ (19.08.2022). stern.deSalzburger Nachrichten – „Konzert von Österreicher wegen Dreadlocks in Zürich abgesagt“ (18.08.2022). Salzburger NachrichtenDie Presse – „Konzert von Österreicher in Zürich wegen kultureller Aneignung abgesagt“ (18.08.2022). Die Presse