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Kopfhörer im Büro sind für so manchen Angestellten Gold wert. In welchen Situationen euch eure Lieblingsplaylist aber richtig Ärger einbringen kann, erfahrt ihr bei uns.
Musik im Büro: Was ist grundsätzlich erlaubt?Kopfhörer am Schreibtisch gehören für viele längst zum Büroalltag. Ein generelles Verbot, darüber auch Musik zu hören, gibt es nicht. Ebenso wenig gibt es aber einen Anspruch darauf. Ausschlaggebend ist, was im Arbeitsvertrag, in Betriebsvereinbarungen oder in den internen Richtlinien steht.
Das Musikhören am Arbeitsplatz wird häufig geduldet, solange eure Arbeit nicht leidet und niemand gestört oder gefährdet wird. Möchte der Arbeitgeber Musik oder Kopfhörer komplett verbieten, ist das in Betrieben mit Betriebsrat laut BAG, Az.: 1 ABR 75/83 mitbestimmungspflichtig (hier könnt ihr euch den Beschluss ansehen).
Problemfall 1: Wenn das Musikhören am Arbeitsplatz zum Sicherheitsrisiko wirdKopfhörer können aber zum Problem werden, wenn ihr durch die Musik wichtige Signale oder Anweisungen nicht mehr mitbekommt. Das gilt besonders für Lagermitarbeiter, in Werkstätten oder Bereichen mit Fahrzeugverkehr. Aber auch Büromitarbeiter können betroffen sein, wenn sie Alarmanlagen, Durchsagen oder andere sicherheitsrelevante Hinweise nicht hören.
Was tun? Praxistipp für mehr Sicherheit: Ihr dürft euch nicht in eine Situation bringen, in der ihr Warnrufe, Signale oder Weisungen durch eure Kopfhörer einfach überhört, also achtet auf eine angepasste Lautstärke oder verzichtet ganz auf Musik. Stellt euer Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nämlich ein solches Risiko fest, wird er die Kopfhörer verbieten.
Problemfall 2: Wenn die Konzentration und die Leistung leidenDas Musikhören darf eure Arbeitsleistung nicht beeinträchtigen. Wenn eure Führungskraft bemerkt, dass ihr häufiger Fehler macht, Deadlines nicht einhaltet oder gar der Kundenkontakt leidet, kann sie Kopfhörer nur eingeschränkt erlauben oder ganz verbieten.
Was tun? Praxistipp für mehr Fokus: Beobachtet ein paar Tage bewusst, bei welchen Aufgaben euch Musik hilft und bei welchen sie euch eher durcheinanderbringt. Genießt Musik am besten nur bei Routinearbeiten. Wenn ihr merkt, dass Fehler, Beschwerden oder verpasste Deadlines zunehmen, lasst die Kopfhörer vorerst lieber komplett weg.
Schon gewusst? Manche Bluetooth-Kopfhörer haben Sicherheits-Schwachstellen. Erfahrt mehr dazu im Video.
» Video ansehen: Gefahr durch Bluetooth-Kopfhörer
Problemfall 3: Wenn Kunden und Kollegen sich gestört fühlenIm Großraumbüro und im Kundenkontakt können Kopfhörer auch dann zum Problem werden, wenn niemand eure Musik hören kann. Wenn ihr euch nämlich permanent „ausklinkt“ und nicht am Alltagsgeschehen teilnehmt, kommt das schnell desinteressiert und unprofessionell rüber.
Euer Arbeitgeber darf in solchen Fällen Regeln zum Miteinander am Arbeitsplatz festlegen, wie zum Beispiel, dass Kopfhörer während der Stoßzeiten oder in Bereichen mit Kundenverkehr tabu sind.
Was tun? Praxistipp für ein entspanntes Miteinander: Fragt eure Kollegen einfach ganz offen, wie sie die Kopfhörernutzung wahrnehmen und vereinbart gemeinsam Verhaltensregeln, wie: „ein Ohr frei lassen, wenn wir in einer heißen Projektphase stecken“.
Checkliste: Darauf solltet ihr beim Musikhören während der Arbeitszeit achtenNutzt Kopfhörer zum Musikhören also nur, wenn:
Wenn ihr eure Lieblingsmusik mit Maß und Ziel hört, bleibt sie ein Plus für euren Büroalltag und wird nicht zum Problem für euren Job.
By Kopfhörer im Büro sind für so manchen Angestellten Gold wert. In welchen Situationen euch eure Lieblingsplaylist aber richtig Ärger einbringen kann, erfahrt ihr bei uns.
Musik im Büro: Was ist grundsätzlich erlaubt?Kopfhörer am Schreibtisch gehören für viele längst zum Büroalltag. Ein generelles Verbot, darüber auch Musik zu hören, gibt es nicht. Ebenso wenig gibt es aber einen Anspruch darauf. Ausschlaggebend ist, was im Arbeitsvertrag, in Betriebsvereinbarungen oder in den internen Richtlinien steht.
Das Musikhören am Arbeitsplatz wird häufig geduldet, solange eure Arbeit nicht leidet und niemand gestört oder gefährdet wird. Möchte der Arbeitgeber Musik oder Kopfhörer komplett verbieten, ist das in Betrieben mit Betriebsrat laut BAG, Az.: 1 ABR 75/83 mitbestimmungspflichtig (hier könnt ihr euch den Beschluss ansehen).
Problemfall 1: Wenn das Musikhören am Arbeitsplatz zum Sicherheitsrisiko wirdKopfhörer können aber zum Problem werden, wenn ihr durch die Musik wichtige Signale oder Anweisungen nicht mehr mitbekommt. Das gilt besonders für Lagermitarbeiter, in Werkstätten oder Bereichen mit Fahrzeugverkehr. Aber auch Büromitarbeiter können betroffen sein, wenn sie Alarmanlagen, Durchsagen oder andere sicherheitsrelevante Hinweise nicht hören.
Was tun? Praxistipp für mehr Sicherheit: Ihr dürft euch nicht in eine Situation bringen, in der ihr Warnrufe, Signale oder Weisungen durch eure Kopfhörer einfach überhört, also achtet auf eine angepasste Lautstärke oder verzichtet ganz auf Musik. Stellt euer Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nämlich ein solches Risiko fest, wird er die Kopfhörer verbieten.
Problemfall 2: Wenn die Konzentration und die Leistung leidenDas Musikhören darf eure Arbeitsleistung nicht beeinträchtigen. Wenn eure Führungskraft bemerkt, dass ihr häufiger Fehler macht, Deadlines nicht einhaltet oder gar der Kundenkontakt leidet, kann sie Kopfhörer nur eingeschränkt erlauben oder ganz verbieten.
Was tun? Praxistipp für mehr Fokus: Beobachtet ein paar Tage bewusst, bei welchen Aufgaben euch Musik hilft und bei welchen sie euch eher durcheinanderbringt. Genießt Musik am besten nur bei Routinearbeiten. Wenn ihr merkt, dass Fehler, Beschwerden oder verpasste Deadlines zunehmen, lasst die Kopfhörer vorerst lieber komplett weg.
Schon gewusst? Manche Bluetooth-Kopfhörer haben Sicherheits-Schwachstellen. Erfahrt mehr dazu im Video.
» Video ansehen: Gefahr durch Bluetooth-Kopfhörer
Problemfall 3: Wenn Kunden und Kollegen sich gestört fühlenIm Großraumbüro und im Kundenkontakt können Kopfhörer auch dann zum Problem werden, wenn niemand eure Musik hören kann. Wenn ihr euch nämlich permanent „ausklinkt“ und nicht am Alltagsgeschehen teilnehmt, kommt das schnell desinteressiert und unprofessionell rüber.
Euer Arbeitgeber darf in solchen Fällen Regeln zum Miteinander am Arbeitsplatz festlegen, wie zum Beispiel, dass Kopfhörer während der Stoßzeiten oder in Bereichen mit Kundenverkehr tabu sind.
Was tun? Praxistipp für ein entspanntes Miteinander: Fragt eure Kollegen einfach ganz offen, wie sie die Kopfhörernutzung wahrnehmen und vereinbart gemeinsam Verhaltensregeln, wie: „ein Ohr frei lassen, wenn wir in einer heißen Projektphase stecken“.
Checkliste: Darauf solltet ihr beim Musikhören während der Arbeitszeit achtenNutzt Kopfhörer zum Musikhören also nur, wenn:
Wenn ihr eure Lieblingsmusik mit Maß und Ziel hört, bleibt sie ein Plus für euren Büroalltag und wird nicht zum Problem für euren Job.