Am Anfang war das Wort und das Wort war Latein... zumindest in dieser Folge, denn es wird gehen um den
nasciturus, um
ius-sanguinis oder auch die
sectio. Aber keine Sorge werte Zuhörenden, Kenntnisse in toten Sprachen sind nicht erforderlich. Eher im Gegenteil: denn wir beschäftigen uns mit dem Anfang - zumindest dem Beginn des Lebens und damit auch dem Beginn der Berührung des Menschen mit dem Recht - kurz: der Geburt und was diese rechtlich für eine Bedeutung hat.
Quellen:
- Eisele, Jörg: Strafrecht BT: Beginn der Geburt bei Kaiserschnitt, Juristische Schulung 2021, 272
- Kaltenhäuser, Niels: Die Bedeutung der strafrechtlichen Fiktion der Menschwerdung für die Fallbearbeitung, Juristische Schulung 2015, 785
- Leopold, Anders: Einführung in das Staatsangehörigkeitsrecht, Juristische Schulung 2006, 126
- Lorenz, Stephan: Grundwissen - Zivilrecht: Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Juristische Schulung 2010, 11
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Inhalt: Timm Schwaar, Borai Dobschall
Musik: Daniel Martens
Logo: Meike Dobschall