Über die Hälfte aller Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft enden nicht etwas mit der Erhebung einer Klage - nein! Das Verfahren wird einfach eingestellt. Heißt das etwa, dass sich die Mehrheit der Beschuldigten gar nicht strafbar gemacht hat? Ein klares: jein! Wie es dazu kommt, erklären wir in dieser Folge...
Quellen:
- Hein, Georg: Die Einstellung des Strafverfahrens aus Opportunitätsgründen, Juristische Schulung 2013, 899
- Kröpil, Karl: Wichtige Grundzüge des Strafverfahrens unter Berücksichtigung einiger Aspekte aus dem Strafverfahren gegen Christian Wulff, Juristische Schulung 2015, 213
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Inhalt: Timm Schwaar, Borai Dobschall
Musik: Daniel Martens
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