Stellt euch vor, ihr seid blind und man verbietet euch, euren Blindenhund zu nutzen! Wie bitte? Geht’s noch? Ja, leider wahr. Aber im Grundgesetz steht doch, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf! Genau, das hat sich das Bundesverfassungsgericht auch gedacht und zeigt auf, was dieser Satz für Private im Zivilrecht bedeutet.