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  • Neue Regeln für die Videoüberwachung: Was gilt, was gilt nicht?

    Aufzeichnung vom 26. Mai 2026:

    Keber Quarterly: Neues Landesdatenschutzgesetz, neue Regeln für die Videoüberwachung: Was gilt, was gilt nicht?

    Über die Veranstaltung:

    Darf ein städtisches Schwimmbad Videokameras für mehr Sicherheit im Badebetrieb einsetzen? Darf es dabei Künstliche Intelligenz nutzen? Wird der Pausenhof der Schule zur videoüberwachten Zone? Können Müllcontainer videoüberwacht werden, um illegale Müllablagerungen zu unterbinden? Im Februar 2026 hat das Parlament die Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes verabschiedet. Eine zentrale Neuerung ist, dass der Anwendungsbereich für die Videoüberwachung durch öffentliche Stellen erweitert wurde. Das Gesetz liefert aber keinen Freifahrtschein zur Videoüberwachung, sondern die Vorgaben sind genau zu analysieren.

    Was steht im Gesetz? Was nicht? Was müssen Verantwortliche in den Rathäusern beachten, wenn sie rechtskonform Videoüberwachung einsetzen wollen? In seiner offenen Sprechstunde am 26. Mai 2026 erläuterte der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg und 2026 Vorsitzender der Datenschutzkonferenz Prof. Dr. Tobias Keber, was im neuen Landesdatenschutzgesetz zur Videoüberwachung steht und diskutierte mit allen Interessierten, was diese neuen Regelungen konkret für die Praxis bedeuten.

    Die Rechtsgrundlage, über die in der offenen Sprechstunde diskutiert wird, ist § 18 Absatz 1 Landesdatenschutzgesetz neue Fassung. Im Februar 2026 hat der Landesbeauftragte eine Kurzübersicht veröffentlicht, wie die neuen Regelungen zur Videoüberwachung einzuordnen sind: Die Übersicht „Update kompakt: Videoüberwachung – Was Verantwortliche jetzt beachten müssen“ steht auf der Website des LfDI BW: https://lfdi-bw.de/videoueberwachung-neu

    00:00:08: Einführung

    00:01:57 Grundrechtsrelevanz bei Videoüberwachung
    00:06:58: Warum ist die Prüfung streng?
    00:08:40 DS-GVO und LDSG: Öffnungsklausel, kein Freibrief.
    00:09:16 Was steht in § 18 LDSG?
    00:13:00 Anwendungsbereich: Wer fällt unter § 18 Abs. 1 LDSG?
    00:15:59 „Flucht“ ins LDSG ist unzulässig §18 Abs. 1 LDSG oder §44 Abs 3 PolG?
    00:19:23 Tatbestandsvoraussetzungen §18 Abs. 1 LDSG
    00:25:20 „Privilegierte“ Überwachungsobjekte §18 Abs. 3
    00:27:12 Hausrecht §18 LDSG
    00:28:19 Technisch-organisatorische Mindestanforderungen
    00:30:48 Tatbestandsvoraussetzungen und Anwendung §18 Abs. 6 LDSG:
    00:33:52 Beispiele § 18 Abs. LDSG
    00:40:46 Leitlinien für die Umsetzung
    00:42:44 Literaturtipps
    00:44:20 Fragerunde: Müllcontainer / Altkleidercontainer
    00:48:00 Fragerunde: „Flächendeckende Überwachung“ mit KI? Beispiel Mannheim
    00:50:00 Fragerunde: Transparenzhinweise Videoüberwachung
    00:53:25 Fragerunde: Videoüberwachung Polizeieinsatz
    00:54:46 Fragerunde: Hausrecht (Klingel/Kamera)
    00:56:08 Fragerunde: Speicherdauer Aufnahmen
    00:58:34 Fragerunde: Rechtliche Bewertung KI Überwachung Schwimmbad
    01:01:46 Fragerunde: Biometrische Fernidentifikation
    01:03:30 Fragerunde: Anforderungen „abstrakte Gefahrenlage“
    01:05:54 Fragerunde: Transparenzpflichten - Barrierefreiheit: Hinweise für Seheingeschränkte
    01:07:01 Nachfrage: Biometrische Fernidentifikation – „zeitlich versetzt“
    01:07:36 Nachfrage Hausrecht (Klingel/Kamera) – Türspion?
    01:09:40 Fragerunde: Mobile Blitzer
    01:12:30 Nachfrage: Transparenzpflichten - Barrierefreiheit: Hinweise für Seheingeschränkte
    01:14:40 Abschluss

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  • Cyberangriff auf das Rathaus! Tipps und Hinweise zum technischen und organisatorischen Datenschutz in der Gemeinde

    Aufzeichnung Keber Quarterly vom 31.3.2026

    Vortrag und Diskussion mit LfDI Tobias Keber und Alvar Freude, Leiter der Abteilung technisch-organisatorischer Datenschutz.

    Über den Vortrag:

    Immer häufiger sind Städte und Gemeinden Cyberangriffen ausgesetzt. Kriminelle verschaffen sich Zugang zu den sensiblen Daten, legen die Rechner der Verwaltungen lahm, kopieren oftmals die personenbezogenen Daten der Bürger_innen und stellen sie online. Auch wenn es keine 100-prozentige Sicherheit vor Kriminellen gibt, können Verwaltungen durch technische- und organisatorische Maßnahmen das Risiko für einen Angriff minimieren. Wenn es doch zu einem Schaden gekommen ist, können die Auswirkungen reduziert werden. Worauf Städte und Gemeinden achten sollten, um die eigenen technischen Systeme zu schützen, erklären der Landesdatenschutzbeauftragte Prof. Dr. Tobias Keber und der LfDI-Abteilungsleiter für technischen-organisatorischen Datenschutz Alvar Freude am 31. März 2026 um 17 Uhr unter dem Titel „Cyberangriff auf das Rathaus!Tipps und Hinweise zu technischen und organisatorischen Maßnahmen in der Gemeinde“. Die Teilnahme ist kostenfrei und vor Ort und online möglich. Auf der Website des Landesbeauftragten können sich Interessierte anmelden.

    Die Veranstaltung richtet sich an Vertreter_innen von Städten und Gemeinden sowie Interessierte. Im Anschluss an den Vortrag gehen LfDI Tobias Keber und Alvar Freude auf Fragen der Teilnehmenden ein.

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  • Trailer IFG Days

    Die 7. IFG-Days finden am 5. und 6. Mai 2026 in Kooperation mit der Stadtbibliothek Stuttgart statt. Infos zum Programm und zur Anmeldung Anmeldung gibt's auf der Homepage des Landesbeauftragten: https://lfdi-bw.de/ifg-days

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  • Schulung: Datenschutz-Folgenabschätzung

    Aufzeichnung: 28. Januar 2021

    Allgemein:

    Zusammenhang von Art. 25 und 35 DSGVO (Umsetzung, Abwägung, Stand der Technik, etc.)

    Inhalt von Art. 35 DSGVO (Wann ist eine DSFA durchzuführen? Wie ist eine DSFA durchzuführen? Was sind die Mindestinhalte einer DSFA? Was jetzt?)

    Vertiefungen:

    Schwellwertanalyse (WP 248 der früheren Art. 29-Gruppe)
    Methode (ISO 29134, PIA, SDM, ICO, CNIL, usw.)
    Eintrittswahrscheinlichkeit vor und nach Abhilfemaßnahmen
    Risikobeurteilung vor und nach Abhilfemaßnahmen
    Wie weit müssen Maßnahmen getrieben werden? (Stand der Technik)

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  • Vorstellung Tätigkeitsbericht Datenschutz 2025

    Menschen schützen – Technik gestalten: Landesbeauftragter Tobias Keber stellt Tätigkeitsbericht vor.

    Aufzeichnung der Vorstellung des Tätigkeitsberichts am 26.3.2026 um 17 Uhr in der Dienststelle des LfDI BW

    Illustration Titel/Umschlag: Y. Dwiputri

    Den Tätigkeitsbericht zum Download gibt es hier: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/tatigkeitsbericht/

    Über den Tätigkeitsbericht Datenschutz 2025 (Pressemitteilung vom 26.3.2026):

    Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg Prof. Dr. Tobias Keber hat im vergangenen Jahr Ministerien, Kommunen und Unternehmen beraten, Bürger_innen bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt sowie umfangreiche Unterstützung bei der Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) gegeben. Wo nötig, hat der Landesbeauftragte die Einhaltung des Datenschutzes auch durch Sanktionen durchgesetzt.

    1. Das Jahr 2025 in Zahlen: mehr Beschwerden, mehr Datenpannen, mehr Aufgaben

    Im Berichtszeitraum verzeichnete der Landesbeauftragten mit 7673 Beschwerden einen Höchstwert. (2024: 4034, +3639). Die Zahl der Beschwerden stieg im Vergleich zum vergangenen Jahr um rund 90 Prozent. Immer mehr Menschen zeigen bei uns an, dass sie ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sehen. Die Zahl der Datenpannenmeldungen stieg auf 4059 (2024: 3.559, +500). Es wurden 314 Bußgeldverfahren eingeleitet (2024: 243, +71). Insgesamt hat der Landesbeauftragte 101 Bußgeldbescheide mit Bußgeldern in Höhe von ca. 308.850 Euro erlassen. Die Zahl der konkreten Einzelfallberatungen lag bei 934 (2024: 1.360, -426), die strukturelle Beratung durch der LfDI-Bildungszentrum BIDIB lag bei 3.205 Anmeldungen (2024: 4470, -1265). Der Landesbeauftragte war im Jahr 2025 an 142 Gesetzgebungsverfahren bzw. Verwaltungsvorschriften beteiligt (2024: 92, +50).

    Trotz steigendem Aufgabenportfolio mit neuen Zuständigkeiten und zusätzlichen Abstimmungs- sowie Kooperationspflichten auf Grundlage des europäischen Digitalrechts hat sich die Stellensituation verschlechtert. Im Personalbereich verfügte die Dienststelle im Jahr 2024 über 70,5 Personalstellen, seit dem Jahr 2025 sind es nur noch 67,5 Personalstellen.

    Der Landesbeauftragte Tobias Keber: „Uns erreichen sehr viele Beschwerden, die wir sukzessive und nach Kräften bearbeiten. Dass die Menschen ihr Recht nutzen und sich an uns wenden, zeigt, dass sie die technologische Entwicklung nicht als naturgegeben und damit unveränderbar hinnehmen, sondern Wert darauf legen, dass ihre Rechte gewahrt bleiben. Datenschutz schützt Menschen und trägt wesentlich dazu bei, dass Menschen neuen Technologien vertrauen. Wir bieten Behörden und Unternehmen mit Handreichungen, Checklisten und rechtlichen Einordnungen Hilfestellungen. Wo nötig, greifen wir ein und wirken darauf hin, dass rechtswidriges Handeln eingestellt und die Rechte und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden.“

    2. Mehr Beteiligung, mehr Öffentlichkeitsarbeit

    Der Landesbeauftragte wurde an zahlreichen Gesetzesvorhaben der Landesregierung beteiligt, auch zu Verwaltungsvorschriften und weiteren Regelungen hat er datenschutzrechtlich Stellung genommen. Insgesamt waren es im Jahr 142 Beteiligungen des Landesbeauftragten. In Baden-Württemberg ist die frühe Beteiligung des LfDI selbstverständlich, das ist erfreuliche und vorbildliche Praxis.

    Ein Beispiel ist das neue Landesdatenschutzgesetz. Sehr erfreulich für den Landesbeauftragten sind einige der neuen Anpassungen des Gesetzes, da sie Datenschutz effizienter in der Verwaltung abbilden können. Ein Beispiel: Teile von Auftragsverarbeitungsvereinbarungen (AVV) für nachgeordnete Stellen des Landes können künftig durch Rechtsverordnungen geregelt werden.

    An anderer Stelle in neuen Landesdatenschutzgesetz hat der Landesbeauftragte die neuen Regelungen kritisiert. Das gilt für die bedenkliche Ausweitung der Befugnisse zur Videoüberwachung durch öffentliche Stellen (genauer: § 18 Absatz 1 LDSG neu). Um öffentlichen Stellen die Auseinandersetzung mit dem neuen § 18 LDSG sowie die Prüfung von geplanter Videoüberwachung gleichwohl zu erleichtern, hat der Landesbeauftragte eine Übersicht zum neuen § 18 Absatz 1 LDSG erarbeitet.

    Ein anderes Beispiel, bei denen der Landesbeauftragte die Landesregierung beraten hat, war die Änderung des Polizeigesetzes zur Einführung einer automatisierten Datenanalyse. Der Landesbeauftragte hat hier ebenfalls kritisch auf die Regelungen geblickt.

    Hingegen besonders positiv war die Zusammenarbeit im Zuge der Einführung der Parkraumüberwachung mittels Videokameras. Hier hat das Verkehrsministerium den Landesbeauftragten früh eingebunden, die rechtlichen Grundlagen geschaffen und bei der technischen Umsetzung Hinweise des Landesbeauftragten berücksichtigt. Das Ergebnis: landesweit testen Städte eine solche Parkraumüberwachung mit dem Ziel, sie bei sich zu etablieren.

    Der Landesbeauftragte Prof. Dr. Tobias Keber: „Ich sehe unsere Aufgabe darin, dabei zu helfen, dass neue Regelungen den datenschutzkonformen Vollzug ermöglichen, also rechtlich tragfähig sind. Wo nötig, kritisieren wir aber auch Verfahren, wenn sie aus unserer Sicht den Schutz der Daten der Menschen nicht sicherstellen, wenn der Datenschutz nicht beachtet wird.“

    Das Internetangebot des Landesbeauftragten erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit. Die Seite etwa mit dem Diskussionspapier „Rechtsgrundlagen im Datenschutz beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz“ wurde im Jahr 2025 über 30.000 Mal aufgerufen, die Seiten zum Recht auf Löschung über 15.000 Mal, das Bildungszentrum rund 8000 Mal und die KI-Woche 2025 über 6000 mal. Die FAQ Cookies & Tracking bleiben weiterhin sehr nachgefragt, über 7000 Mal wurde die Seite aufgerufen. Die direkten Aufrufe der PDF-Dateien zum Beispiel über Suchmaschinen oder andere direkte Verlinkungen werden nicht gezählt, sodass davon auszugehen ist, dass es insgesamt mehr Aufrufe der Dokumente gab.

    Die jährliche KI-Woche hat sich etabliert. Herausragende Wissenschaftler_innen und Künstler teilten ihr Wissen mit der interessierten Öffentlichkeit und erlaubten es der Behörde selbst, neues Wissen aufzugreifen.

    Über das Thema Gaming und Datenschutz sprach der Landesbeauftragte auf mehreren Veranstaltungen. Um für den Schutz der eigenen Daten zu sensibilisieren und datenschutzrechtliche Anforderungen sichtbar zu machen, hat der Landesbeauftragte erstmals am Gamestate Festival BW 2025 im Kulturwerk Stuttgart teilgenommen und fachlichen Input geliefert. Auch konnte er erstmals mit dem Internationalen Trickfilm-Festival kooperieren und in einer Veranstaltung ganz praktisch Interessieren aufzeigen, wie mit ein paar Klicks und ohne Reduzierung des Spielerlebnisses mehr Sicherheit möglich ist.

    Wie der interdisziplinäre Austausch erfolgreich funktionieren kann, zeigte sich beim Live-Podcast des LfDI zum Thema „KI in der Schule“. Die Tübinger Forscherin Ulrike Cress befasst sich intensiv mit Bildungsfragen und erörterte im Gespräch, wie pädagogisch nachhaltige KI im Schulbetrieb entwickelt und eingesetzt werden kann.

    3. Schwerpunktthema 2025: Recht auf Löschung

    Im vergangenen Jahr hat sich der Landesbeauftragte intensiv damit befasst, dass das Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden) gemäß Artikel 17 DS-GVO Beachtung findet. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hatte auf Vorschlag des baden-württembergischen Landesbeauftragten die Umsetzung des Rechts auf Löschung als Thema seiner vierten koordinierten Aktion ausgewählt. Ziel der Aktion war es zu verstehen, wo Behörden und Unternehmen bei diesem Thema Schwierigkeiten haben. Daraus abgeleitet hat der LfDI BW jüngst eine übersichtliche Hilfestellung veröffentlicht, damit verantwortliche Stellen strukturell das Thema wirksamer beachten können.

    Parallel zu dieser Aktion hat der Landesbeauftragte die „digitale Kehrwoche“ initiiert. Auf Veranstaltungen sprachen die Fachleute der Dienststelle über die Betroffenenrechte und gingen in den Austausch mit der Bürgerschaft. Besonders beliebt war auch die Postkarte „Mach die digitale Kehrwoche“, die vielfach von öffentlichen und privaten Stellen bestellt und auf Veranstaltungen gerne mitgenommen wurde.

    4. Bußgeldverfahren

    Im vergangenen Jahr hat der Landesbeauftragte 101 Bußgeldbescheide erlassen mit einer Bußgeldhöhe von insgesamt 308.850 Euro. Ein Fall befasste sich mit der Videoüberwachung in einer Arztpraxis. Innerhalb der Praxisräume fand eine umfassende Videoüberwachung von Patient_innen und bediensteten Personen statt. Bemerkenswert war hier neben weiteren Sachverhalten auch, dass es möglich war, über einen Monitor in Behandlungszimmer zu blicken. In mehrfacher Hinsicht war es für den Landesbeauftragten nötig, hier klar vorzugehen, da er davon ausging, dass Beschäftigte in ihren Rechten verletzt wurden, Patient_innen ebenfalls. Eine Arztpraxis ist ein höchst sensibler Ort, hier sind die Einhaltung von Datenschutzstandards elementar. Die Praxisbetreiber zeigen sich kooperativ im Verfahren. Dass Verantwortliche einsichtig sind, ist für den Landesbeauftragten sehr wichtig und wirkt sich zudem positiv für Verantwortliche in Bezug auf die Bußgeldhöhe aus.

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  • Web-Talk: Informationsfreiheit in der digitalen Welt

    „Was IF in der digitalen Welt zum demokratischen Miteinander beitragen kann“. Aufzeichnung vom 10.11.2025

    Prof. Dr. Tobias Keber, LfDI BW; Dr. Stefan Brink, Direktor wida Berlin und LfDI a. D.

    Vom 10. bis 14. November 2025 fanden die achten bundesweiten Aktionstage „Netzpolitik & Demokratie“ der Bundes- und Landeszentralen für Politische Bildung statt. Die Digitalisierung und die zunehmende Nutzung von Künstlicher Intelligenz haben weitreichenden Auswirkungen auf die Gesellschaft und verändern den politischen Diskurs. Welche Folgen haben digitale Entwicklungen für das demokratische Miteinander und wie kann Demokratie auch in digitalen Räumen bewahrt und gefördert werden?

    Über die Zuverlässigkeit von Quellen im KI-Zeitalter und Transparenz in (politisch) bewegten Zeiten diskutierten der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Prof. Dr. Tobias Keber und Dr. Stefan Brink, Direktor des Wissenschaftlichen Institut für die Digitalisierung der Arbeitswelt (wida) und LfDI BW a. D.

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  • ePA für alle

    Aufzeichnung vom 6. November 2025

    "ePA für alle – Daten für alle? Deutschland im Zwiespalt zwischen digitalen Chancen und reellen Gefahren"

    Eine Veranstaltung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz und der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, mit Unterstützung des LfDI BW.

    Veranstaltungsprogramm: https://www.datenschutz.rlp.de/epa-fuer-alle

    Über die Veranstaltung:

    ePA für alle - Daten für alle? Deutschland im Zwiespalt zwischen digitalen Chancen und reellen Gefahren
    Veranstaltung am 6. November 2025, 14 bis 17.30 Uhr, im Landtag Rheinland-Pfalz in Mainz

    Die elektronische Patientenakte (ePA) soll künftig den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten zwischen allen behandelnden Leistungserbringern verbessern und die Versorgung der Patientinnen und Patienten unterstützen.

    Für Anfang 2025 war der Beginn des bundesweiten Roll-Outs der ePA vorgesehen. Doch kurz zuvor wurden informationstechnische Defizite bekannt, die die flächendeckende Bereitstellung der „ePA für alle“ bis Ende April verzögerten. Seitdem streiten sich Befürworter und Gegner einmal mehr vehement über den deutschen Weg in eine digitalisierte Medizin.

    Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz greifen diese Debatte auf. Mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Zivilgesellschaft, der Ärzteschaft und des Verbraucherschutzes, von Krankenkassen, Wissenschaft und Politik werden wir über die bisherigen Erfahrungen mit der elektronischen Patientenakte und die daraus zu ziehenden Schlüsse für die Zukunft diskutieren.

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  • Keber Quarterly: Videoüberwachung – Störgefühl von gestern und neues Normal?

    Aufzeichnung von "Keber Quarterly: Videoüberwachung – Störgefühl von gestern und neues Normal?", 1.10.2025 / 17 Uhr.

    Vortrag Tobias Keber: Videoüberwachung – Störgefühl von gestern und neues Normal? (18:28); Zahlen, Daten, Fakten und Rechtsgrundlagen (19:30); Beispiele: Videoüberwachung in den eigenen vier Wänden (30:37); Nachbarschaft (31:44) ; Kameraattrappen (33:16); Mehrfamilienhäuser (34:26); Müllcontainer (34:51); Dashcam (37:36); Gaststätten (39:32); ÖPNV/Bahnhöfe (39:39); Schwimmbad (42:24), Sicherheitsgefühl (44:14); geplante Änderung des Landesdatenschutzgesetzes (46:00); Fragerunde (56:08).

    Thomas Jösel, Datenschutzbeauftragter Stadt Karlsruhe: Stufenkonzept Videoüberwachung: Einführung Videoüberwachung in der Kommune, Beispiel Schulen außerhalb der Schulzeiten (1:09:00); Stufenkonzept: Szenario 1 (1:20:00); Szenario 2 (1:26:47); Umsetzung in die Praxis in Karlsruhe (1:32:34), Fragerunde (1:36:34).

    Weitere Informationen:

    In Folge 49 seines Podcasts „Datenfreiheit“ sprechen der Landesbeauftragte und die Leiterin der Abteilung Inneres, Videoüberwachung, Verkehr Frau Braun-Jäger über Videoüberwachung und die Einführung einer automatisierten Datenanalyse bei der Polizei in Baden-Württemberg: https://lfdi-bw.de/datenfreiheit49 Dort gibts auch die Stellungnahmen des LfDI zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer automatisierten Datenanalyse und zur Änderung weiterer polizeirechtlicher Vorschriften, vom März 2025, Juni 2025

    Erste Hilfe bei Videoüberwachung in der Nachbarschaft: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/erste-hilfe-bei-videoueberwachung-in-der-nachbarschaft/

    Aus dem Tätigkeitsbericht Datenschutz 2024: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2025/03/TB_40_Datenschutz-2024_barrierefrei.pdf

    • Kinoabend im Rahmen der KI-Woche 2024: „Algorithmenbasierte Kameraüberwachung“, S. 78.
    • Überwachte Mieter_innen im Investoren-Objekt, S. 94 ff.
    • Ruhe in Unfrieden – Videoüberwachung auf dem Friedhof, S. 96 f.
    • Fußballfieber in der Schwabenmetropole, S. 99 ff.
    • Wächter für die Polizei, S. 102 ff.
    • Vollautomatische Standseilbahn mit Videosensoren, S 107 f.
    • KI-Anwendungen in Schwimmbädern, S. 108.
    • Private Videoüberwachung, S. 153 f.
    • Aus dem Tätigkeitsbericht Datenschutz 2023: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2024/02/TB_39_DS_barrierefrei.pdf

      • Mobilität und Datenschutz: Audiovisuelle Umgebungserfassung im Rahmen von Entwicklungsfahrten, S 51.
      • Mobilität und Datenschutz: Wächtermodus geht auch anders, S. 51 f.
      • Mobilität und Datenschutz: Fußgänger und digitale Wegweiser – erfolgreiche Auswertung von Interaktion, S. 53 f.
      • Vorsicht beim Einsatz einer Dashcam, S. 76 f.
      • Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2020/09/20200903_oh_vue.pdf

        Das Sicherheitsgefühl und die Polizei. Darf die Polizei das Sicherheitsgefühl schützen?; Christoph S. Schewe; Duncker & Humblot, 2009

        Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG): https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2020/09/20200903_oh_vue.pdf

        Wenn das Polizeirecht plötzlich Gefühle schützt; Dr. Fiete Kalscheuer; LTO, 29.7.2025: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/hessen-polizei-gesetz-sicherheitsgefuehl-verfassungswidrig-kriminalitaet-gefahr

        Landtagsdrucksache 17/7342 Videoüberwachung zur Bekämpfung von Müllsündern: https://www.landtag-bw.de/resource/blob/267726/55cd2d681be0ba8e9b819b2d0e3af278/17_7342_D.pdf

        Änderung des Polizeigesetzes (Beteiligungsportal): https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/polizeigesetz

        Änderung des Landesdatenschutzgesetzes: https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/landesdatenschutzgesetz

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      • LfDI Tobias Keber zur Datenschutzerklärung von TikTok

        Video zur Datenschutzerklärung von TikTok, erstellt vom Bildungszentrum BIDIB. Weitere Informationen zu den Hinweisen des LfDI BW zu TikTok: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/tiktok

        0:12 Die Datenschutzerklärung von TikTok: Was finde ich da?

        4:07 Standortdaten: Wo bist du?
        5:05 Informationen zur Datennutzung: Wer bist du?
        6:14 Trainingsdaten zur Weiterentwicklung der Plattform: Wer trainiert TikTok?
        7:10 Datenweitergabe an Dritte: Wer kennt dich noch?
        7:53 Verfolgen der Nutzendenaktivitäten: Was machst Du?

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      • Datenfreiheit #44: Didacta, AI-Literacy, TikTok

        Aktuelle Themen: Bildungsmesse didacta in Stuttgart (0:50), AI-Literacy (8:57), TikTok (21:01), Entscheidung des Monats (diesmal ein Papier des Monats) (28:20)

        LfDI Prof. Dr. Tobias Keber und LfDI-Bildungsexperte und Informatiker Dr. Walter Kicherer sprechen über die Bildungsmesse didacta in Stuttgart, über KI-Kompetenz (Ai-Literacy, Art. 4 der KI Verordnung) und über die Datenschutzerklärung von TikTok. In der Entscheidung des Monats stellt Tobias kein Entscheidung vor, sondern gibt eine Empfehlung: Die Lektüre des knapp 40seitigen Papiers „Living repository to foster learning and exchange on AI literacy“ mit Beispielen zur KI-Kompetenz. Aufzeichnung vom 6.2.25

        Weitere Informationen

        Living repository to foster learning and exchange on AI literacy: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/living-repository-foster-learning-and-exchange-ai-literacy

        Videos KI-Woche 2024 des LfDI BW: https://tube.bawü.social/c/ki_woche_lfdi/videos

        KI und Bildung:

        Folge 1 Datenfreiheit-extra: KI und Bildung an der Hochschule - Gespräch mit Prof. Dr. Rolf Schwartmann: https://tube.bawü.social/w/aSNXKRYqjsioPaCevDdrsA
        Folge 2 Datenfreiheit-extra: KI und Bildung an der Hochschule - Gespräch mit Prof. Dr. Tobias Seidl: https://tube.bawü.social/w/eB3NaJsQP9c12axRZbp1Fc
        Folge 3 Datenfreiheit-extra: KI und Bildung an der Schule - Gespräch mit Steffen Haschler: https://tube.bawü.social/w/k4qgnfyQYtz1M7qEeguMxC
        Folge 4 Datenfreiheit-extra: KI und Bildung an der Schule - Gespräch mit Jan Wacke:https://tube.bawü.social/w/dAt6S3d7waV7MoLsBWxvnD

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      Hier gibt's Videos vom Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Prof. Dr. Tobias Keber. Der Kanal wird von der Pressestelle des LfDI betreut.