Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration
«Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Familien seit Generationen in der Schweiz leben und die hier gut integriert sind, sollen sich leichter einbürgern lassen können. Dieser Entscheid des Parlaments bedarf einer Änderung der Bundesverfassung.» (Website der Schweizer Regierung)
Junge Ausländer unter 25 Jahren, welche in dritter Generation in der Schweiz leben, sollen schneller zum Schweizer Bürgerrecht kommen.
Zu dieser Abstimmungsvorlage äussern sich im Beitrag Wolfgang Bürgstein (Justitia et Pax, die beratende Kommission der Schweizerischen Bischofskonferenz), EVP-Parteipräsidentin Marianne Streiff und EDU-Alt-Nationalrat Markus Wäfler.