Die Goldene Bulle von 1356 gehört zu den wichtigsten Urkunden des europäischen Mittelalters. In ihr wurde die Wahl des Königs des Heiligen Römischen Reiches bestimmt. Seither wählten sieben Reichsfürsten den römisch-deutschen König, der daraus wiederum den Anspruch auf die Kaiserwürde ableitete. Insofern verwundert es nicht, dass der Goldenen Bulle der Rang eines Verfassungsdokuments zugesprochen wurde und bis heute auch noch zugeschrieben wird. Die Mediävistin Prof. Dr. Eva Schlotheuber von der Universität Düsseldorf hat jüngst eine umfassende Neueinordnung der Goldenen Bulle vorgelegt, der die Prachtausgabe der Goldenen Bulle von 1400 zugrundeliegt. Wir haben sie zu einem Gespräch über diese neue Ausgabe eingeladen und wollten dabei unter anderem von ihr wissen, inwiefern die Goldene Bulle den Charakter eines Grundgesetzes hatte und was sich für heute aus dem damaligen verfassungsgebenden Prozess ableiten lässt.
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