Luhmaniac liest und interpretiert Niklas Luhmann, Das Recht der Gesellschaft

Luhmaniac liest und interpretiert Niklas Luhmann, Das Recht der Gesellschaft

By J. Feltkamp, U.SumflethSociety & CultureMedicineEducationHistory
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Luhmaniac liest und interpretiert Niklas Luhmann, Das Recht der Gesellschaft episodes

  • 10. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 042, K. 02
    Soziale Systeme sind operativ geschlossen, aber keineswegs isoliert: Sie stehen in kausalen Beziehungen zur Umwelt. Um zu verstehen, wie sie Strukturen bilden, muss der Prozess ihrer Autopoiesis beobachtet werden, denn alle Operationen sind darauf ausgerichtet.
    Zunächst: Wie unterscheiden sich Systemtheorien aus Physik und Informatik von der Theorie sozialer Systeme?
    Laut Entropiegesetz verlieren geschlossene Systeme ständig Energie und sterben den Wärmetod, d.h. sie lösen sich auf. Dieses physikalische Gesetz ist jedoch nicht auf soziale Systeme übertragbar, die durch Kommunikation operieren.
    In der Informatik beweisen Systemtheorien, dass ein operativ geschlossenes System seinen eigenen Output als Input verwenden kann. Typisches Beispiel ist die Hirnforschung. Das erklärt jedoch noch nicht die Verschiedenartigkeit von Elementen eines Systems. Es muss eine interne Konditionierung dafür geben, wie selektiert wird. Die Elemente werden verknüpft, und dies geschieht durch Selektion.
    Operative Geschlossenheit bedeutet außerdem nicht Isolation. In einem sozialen System bestehen Kausalbeziehungen zwischen System und Umwelt. Diese müssen im Unterschied zu informationeller und zu semantischer Geschlossenheit betrachtet werden.
    Autopoiesis, die Selbstreproduktion aus eigenen Elementen, verlangt zudem Zeit: Soziale Systeme erzeugen ihre Operationen im zeitlichen Rückgriff und Vorgriff auf andere eigene Operationen. Sie setzen sich selbst voraus.
    Über die Selbstreproduktion und Autonomie hinaus ist Autopoiesis zugleich auch immer eine Reproduktion der Grenzen des Systems. Dies erläutert eine Fußnote: Bei einem Foto des Eiffelturms ist das Foto das Produkt. Die wichtigste Ursache dafür ist der Eiffelturm. Dieser liegt außerhalb des Systems. D.h. ein System kontrolliert nur die internen Ursachen für eine Produktion, nicht die äußeren.
    Autopoiesis verläuft bei allen Arten von Leben und von Kommunikation gleich. Das erklärt aber noch nicht, welche normativen Programme ein System ausbildet. In der Biologie wäre dies z.B. die Frage: Wie wird entschieden, ob eine Leber- oder Hirnzelle entsteht? Es muss eine interne Konditionierung dafür geben, wie selektiert wird.
    Um zu verstehen, wie ein System Strukturen bildet, muss Autopoiesis darum als Prozess verstanden und beobachtet werden. Der Grund ist, dass alle Operationen des Systems auf diesen Prozess ausgerichtet sind.
    1 hr 8 min
  • 09. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 38, K. 02
    Statt vom Begriff des positiven Rechts geht die Systemtheorie von der Leitunterscheidung zwischen System und Umwelt aus.
    Eine Analyse historischer Theoriediskussionen stellt klar, warum der Begriff „positives Recht“ nicht ausreichend ist, um eine Theorie des Rechts darauf aufzubauen. Der Text bezieht sich auf Theoretiker wie Jeremy Bentham, Ludwig Feuerbach, Gustav Hugo, Karl Marx, Herbert Hart und David Hume.
    Mithilfe der Systemtheorie will Luhmann das Problem der Positivität darum ganz neu erfassen: Seine Ausgangsunterscheidung ist die Differenz von System und Umwelt.
    Theorien wie die von Hart gingen außerdem von Strukturen aus. Luhmann will auf Operationen umstellen. Denn die Strukturen in einem System sind ja nicht schon da – erst die Operationen erzeugen sie.
    1 hr 7 min
  • 08. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 33, K. 01
    Soziologische und linguistische Analysen des Rechts übertrugen ihre Theorien und empirische Methoden auf „das Recht“, ohne die entscheidende Vorfrage zu klären, was „das Recht“ überhaupt sei. Dies will Luhmann im folgenden Kapitel klären: Wie Recht innerhalb der Gesellschaft möglich ist.
    Seine Theorie setzt voraus, dass jedes System seine Einheit selbst produziert und reproduziert. Die Einheit wird niemals von der Umwelt erzeugt. Alle Systeme haben ein mehrdeutiges Verhältnis zueinander. Für das Recht ist die Gesellschaft Umwelt. Gleichzeitig finden die Operationen des Rechtssystems innerhalb der Gesellschaft statt. Das Rechtssystem vollzieht also Gesellschaft – aber wie geschieht das? Die Antwort lautet: Indem es sich durch spezifische Kommunikation innerhalb der Gesellschaft ausdifferenziert. Auf diese Weise unterscheidet sich ein System von der Umwelt und zieht seine eigenen Grenzen. Luhmann verwendet hierfür den Ausdruck „operativer Geschlossenheit“.
    Durch sinnhafte Kommunikation definieren alle Systeme, was zu ihrem System gehört und was nicht. Diese Fähigkeit erscheint selbstverständlich, sie wurde jedoch erst durch eine lange soziokulturelle Evolution möglich.
    Die Theorie operativ geschlossener Systeme umfasst damit Voraussetzungen für Kommunikation, welche frühere Theorien nicht hinterfragt hatten. Beispielsweise reduzierten sogenannte Sprechakt-Theorien der 1960er-Jahre die Kommunikation auf ein Mitteilungshandeln. Im Gegensatz dazu betrachtet Luhmanns Theorie jede Kommunikation als Dreiheit aus Mitteilung, Information und Verstehen.
    1 hr 17 min
  • 07. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 031, K. 01
    Adressat der Rechtssoziologie ist die Wissenschaft. Luhmann will ausschließlich beobachtbare Fakten beschreiben. Er vermeidet jede normative Wertung. Zum Begriff der Rechtsgeltung sagt er z.B. nicht, dass das Recht gelten soll, sondern nur, dass es entweder gilt oder nicht, je nach Situation. Die Geltung wird nur durch die Kommunikation hergestellt. Das Gesetz gilt, wenn erwartet wird, dass es gilt. Erst dann wird es zu einer gesellschaftlichen Erwartungshaltung, zu einer Norm.
    52 min
  • 06. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 026 K. 01
    Luhmann beschreibt die Herausforderung, vor der er steht: Er will das Recht als autopoietisches System beschreiben.
    Durch begriffliche Unterscheidungen konstruierten Rechtstheorien verschiedene Gegenstände. Mal ging es um die Differenz von oben/unten, mal um Vernunft/Unvernunft, mal um Gewalt/Zivilisation oder den Gegensatz von nützlich/nutzlos/schädlich. Für eine Theorie des Rechts eignen sich diese Unterscheidungen nicht, weil sie nicht den Gegenstand konstruieren: das Recht. ...
    1 hr 25 min
  • 05. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 23, K. 01
    Luhmann führt an die Theorie sozialer Systeme heran und verweist auf die Notwendigkeit des hohen Abstraktionsgrades.
    Weil begriffliche Unterscheidungen wie „Fortschritt“, „Zivilisation“, „Vernunft“ oder „Nutzen“ keine wissenschaftliche Theorie des Rechts ermöglichen, hat Luhmann eine neue Leitdifferenz eingeführt: die zwischen System und Umwelt.
    Die Differenz System/Umwelt stammt aus der Theorie sozialer Systeme, an die er nun heranführt. Wir haben es mit einem sozialen System zu tun, das über Kommunikation operiert. Soziale Systeme grenzen sich gegenüber ihrer Umwelt ab. Ihre Umwelt besteht aus anderen Funktionssystemen (z.B. Politik) und der Gesellschaft, deren Teil sie sind. ...
    1 hr 46 min
  • 04. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 020, K. 01
    Luhmann zeigt, wie Rechtstheorien mit begrifflichen Unterscheidungen arbeiteten, ohne ihren Gegenstand zu bestimmen, und führt die Leitunterscheidung System/Umwelt ein.
    Wie begreift sich das Recht als Einheit? Bisherige Theorien arbeiteten mit der Vorstellung, es gäbe eine Hierarchie von Rechtstypen: Ewiges Recht (theologisch fundiert), Naturrecht (Hobbes, Gesellschaftsvertrag) oder positives, „menschgemachtes“ Recht. Sie stützten sich dogmatisch auf eine hierarchische Ständeordnung und konnten die Paradoxie nicht erklären, dass nicht für jede Schicht das gleiche Recht galt. ...
    1 hr 16 min
  • 03. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 018 K. 01
    Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass bisherigen Rechtstheorien kein theoriegenerierendes Prinzip zugrundeliegt, welches eine Reflexionstheorie ermöglichen würde.
    Rechtstheorien sind Selbstbeschreibungen des Rechtssystems, um konsistent entscheiden zu können: Gleiche Fälle sollen gleich, ungleiche Fälle ungleich beurteilt werden. Dabei handelt es sich um eine rechtsinterne Norm, mit der Gerechtigkeit hergestellt werden soll. ...
    1 hr 16 min
  • 02. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 011, K. 01
    Luhmann klärt, welche wissenschaftlichen Ansprüche an eine Rechtstheorie gestellt werden müssen. Er skizziert, wie er mithilfe der Systemtheorie vorgehen will.
    Was ist eigentlich „das Recht“? Vor 50 Jahren (aus heutiger Sicht) gab es zwar Theorien, doch der Begriff des Rechts selbst war wissenschaftlich noch nicht bestimmt. Luhmann klärt darum die wissenschaftlichen Ansprüche, die an eine Rechtstheorie gestellt werden müssen. Zu diesem Zweck bringt er den Gegenstand seiner Betrachtung im Hegelschen Sinne „in den Stand“ und fragt: Sind die Grenzen des Rechts analytisch bestimmt – oder durch den Beobachter und das Objekt? ...
    1 hr 29 min
  • 01. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 009, K. 01
    Niklas Luhmann präsentiert eine Theorie des Rechts, die auf seiner Systemtheorie beruht. Zu Beginn untersucht er vor, welche Theorien und Theorietypen die Gesellschaft bereitstellt, und wie sich seine Theorie von diesen unterscheiden wird.
    Wie ist die Ausgangslage? Luhmann geht in die Geschichte und fragt, welche Rechtstheorien vorhanden sind. Er stellt fest, woher sie stammen: aus dem Rechtsunterricht und aus der Rechtspraxis. In beiden Fällen handelt es sich um selbst erzeugte Theorien des Rechtssystems.
    Theorien, die aus der Rechtspraxis stammen, sind jedoch eher Nebenprodukte der Notwendigkeit, im Alltag zu Entscheidungen zu kommen. Methodik hat Vorrang vor theoretischen Aspekten. Z.B. sind Regeln für „Interessenabwägung“ oft nicht prinzipienorientiert und nicht verallgemeinerungsfähig (auch wenn dies in der Praxis dennoch geschieht). Dies entspricht nicht dem Theoriebegriff des Wissenschaftssystems.
    Rechtstheorien, die aus dem Unterricht an Universitäten stammen, sind schon abstrakter und „philosophischer“. Doch in der Praxis wird oft verkannt, wie text- und fallabhängig sie sind. Luhmann spricht von einem lokalen Charakter juridischer Rationalität. (Juridisch: Moralische Herleitung des Rechts und Befolgung durch Personen müssen mitbetrachtet werden.)
    Fazit an dieser Stelle: Bisherige Rechtstheorien sind Resultate von Interpretationen des geltenden Rechts. Sie sind jedoch keine Reflexionstheorie: Weder beschreiben sie die Einheit des Rechtssystems noch den Sinn oder die Funktion des Rechts. Dies ist die Aufgabe, die Luhmann sich vorgenommen hat. Er verfolgt also eine andere Intention als bisherige Rechtstheorien.
    57 min

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