Freunde, Mitglieder und Fördermitglieder können die spendenfinanzierten Dienste der Malteser nicht nur zu Lebzeiten finanziell unterstützen. Auch über den Tod hinaus kann man im eigenen Testament die Malteser berücksichtigen. Was alles zu beachten ist, wenn die Malteser als gemeinnützige Organisation im Testament vorkommen sollen, weiß Rechtsanwalt Walter Hylek aus München. Der Fachmann für Erbrecht hält regelmäßig für die Malteser Vorträge zum Thema „Vererben“ und erklärt im Podcast, wer bei der Abfassung des Testaments am besten helfen kann, und wie die Malteser darin bedacht werden können. Konrad von Soden, Diözesanreferent Fundraising, Großspender und Stiftungen, berichtet, wofür die Malteser die Spenden aus Nachlässen nutzen und wie man an eine Einladung zum nächsten Vortrag kommt.