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In Sachsen erleben wir derzeit ein juristisches Paradoxon: Während der Bund den Windenergie-Ausbau massiv vorantreibt, bremsen Landesbehörden und umstrittene Planungsinstrumente Vorhaben über die Hintertür aus.
In dieser Episode analysieren wir die Gemengelage aus neuen Handlungsempfehlungen, drohenden Ausschlussgebieten und dem massiven politischen Druck durch Volksanträge. Dabei zeigen wir auf, warum der verlässliche Bauplan vielerorts ins Wanken gerät und welche folgenschweren Kollisionen zwischen Bundes- und Landesrecht drohen.
Erfahren Sie, welche konkreten Risiken diese Entwicklung für Projektierer mit sich bringt und warum jetzt schnelles Handeln und vollständige Anträge nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz der einzige verlässliche Schutz vor dem plötzlichen Planungsstopp sind.
Rechtsfreier Raum beim Netzanschluss? Wie ÜNB neue Verfahren erfinden und warum Gerichte bei EEG-Differenzmengen hart durchgreifen.
In dieser Folge des MASLATON Newsletter-Podcasts durchleuchten wir den holprigen Start des neuen Reifegradverfahrens der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) seit dem 1. April 2026 und analysieren, warum das Verfahren mangels gesetzlicher Grundlagen, mit drastischen Antragspauschalen von 50.000 € und wackligen FAQ-Vorgaben auf eine regelrechte Klagewelle zusteuert.
Außerdem im Fokus: Das wegweisende Urteil des Landgerichts Hannover vom 12. Juni 2026 zum Aus für physische Strom-Nachlieferungen bei EEG-Prognoseabweichungen. Wir zeigen, warum reine Ausgleichszahlungen zwingend sind, abweichende Praxisvereinbarungen kartellrechtlich kippen und wie Netzbetreiber teure Haftungsrisiken im volatilen Energiemarkt vermeiden.
Pragmatisch, aktuell und direkt aus der Kanzleipraxis – jetzt reinhören!
Hürdenlauf im regulatorischen Nebel? Wie das neue Umweltmodernisierungsgesetz (UMoP) Verfahren beschleunigen soll und wie Projektierer blockierende Behörden juristisch effektiv ausbremsen.
In dieser Folge des MASLATON Newsletter-Podcasts werfen wir einen exklusiven Blick auf die aktuellsten Newsbeiträge und juristischen Entwicklungen der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir durchleuchten den brandneuen Referentenentwurf zum Umweltmodernisierungsgesetz (UMoP) 2026 und analysieren, ob die geplanten Fristverkürzungen und das bundesweite Artendaten-Sharing den ewigen Flaschenhals bei den Genehmigungsverfahren im Bereich der Erneuerbaren Energien endlich aufbrechen können.
Außerdem im Fokus: Das aktuelle Flächendilemma bei Infrastrukturprojekten für Rechenzentren nach dem neuesten Kabinettsentwurf zum Baugesetzbuch – und ein wegweisender, von der Kanzlei MASLATON erstrittener Erfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht, der Projektierern durch den planungsrechtlichen Vorbescheid einen mächtigen Schadensersatz-Hebel gegen blockierende Behörden an die Hand gibt.
Pragmatisch, aktuell und direkt aus der Kanzleipraxis – jetzt reinhören!
Das Fundament steht – doch die Regeln ändern sich. In dieser Folge des Maslaton Newsletter Podcasts sezieren wir die brandneue Kabinettsfassung der Baugesetzbuch-Novelle (BauGB) vom 27. Mai 2026. Was bedeutet der Entwurf konkret für die Praxis der Erneuerbaren Energien?
Wir beleuchten die tiefgreifenden Änderungen an der Schnittstelle von Digitalisierung und Planungsrecht: von der expliziten Erlaubnis, künstliche Intelligenz bei der Bewältigung von Bürgerbeteiligungen einzusetzen, bis hin zu den neuen, restriktiven Sonderbauflächen im Außenbereich für Rechenzentren und Großspeicher.
Zudem im Fokus: Der herbe Dämpfer für den Wasserstoff-Hochlauf, die neuen Spielregeln beim „Heraus-Repowering“ von Windkraftanlagen und die massive wirtschaftliche Entlastung beim Rückbau durch den Wegfall der Pflicht zur Tiefentfernungsbeseitigung.
Erfahren Sie, warum die Novelle kein pauschaler Beschleuniger ist, sondern die strategische Verantwortung massiv in die Kommunen verlagert. Hören Sie rein und machen Sie Ihr Projektentwicklungsteam fit für die neuen rechtlichen Realitäten.
Am 1. Januar 2027 verliert die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission für das aktuelle Erneuerbare-Energien-Gesetz ihre Gültigkeit. Ohne eine nahtlose, europarechtskonforme Anschlussregelung droht ein faktisches Durchführungsverbot für Neuinvestitionen.
Die Kerninhalte:
Die Rechtsprechung zu § 2 EEG hat sich massiv gefestigt. Aktuelle Entscheidungen des Jahres 2025 und 2026 zeigen, wie Gerichte das überragende öffentliche Interesse gewichten – sowohl im Denkmalschutz als auch im Luftverkehrsrecht.
Während das OVG Rheinland-Pfalz und der Bayerische Verfassungsgerichtshof den Vorrang der Erneuerbaren gegenüber dem Denkmalschutz als gesetzlichen Regelfall zementieren, öffnet das OVG Nordrhein-Westfalen über den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz das Tor für Paragraf 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Luftverkehrsrecht.
Erfahren Sie in dieser Folge des Maslaton Newsletter Podcasts:
Ein tiefer Einblick in die neue Realität der Schutzgüterabwägung für die Fachpraxis der Erneuerbaren Energien.
In der heutigen Fachbesprechung analysieren wir drei aktuelle Entwicklungen, die Projektierer, Anlagenbetreiber und juristische Berater im Bereich der Erneuerbaren Energien vor massive Herausforderungen stellen. Vom "Millionen-Albtraum" durch Fristversäumnisse bis hin zur strategischen Neuausrichtung der nationalen Wärmepolitik – wir liefern Ihnen die präzise Auswertung der aktuellen Lage.
Die drei Schwerpunkte dieser Folge:
Hintergrundmaterial zur Folge:
BGH-Beschluss Az. EnVR 9/24 vom 24.02.2026
Referentenentwurf zum Netzpaket 2026
Eckpunktepapier zum Gebäudemodernisierungsgesetz (März 2026)
Ab 2026 entscheiden die Bundesländer zunehmen über Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken von Windenergievorhaben. Sachsen-Anhalt und Bayern führen verpflichtende Beteiligungsmodelle ein, andere Länder bleiben beim freiwilligen Bundesrahmen. In dieser Folge erhalten Sie einen kompakten Überblick über alle landesrechtlichen Beteiligungsregelungen, ihre praktischen Auswirkungen auf Projektplanung, Kostenkalkulation und Vertragsgestaltung sowie konkrete Tipps für Projektierende, Kommunen und Investoren.
EnWG-Novelle 2025: Der Turbo für Speicher, Energy Sharing & E-Mobilität!
In dieser Spezial-Episode analysieren wir die bahnbrechenden Beschlüsse des Bundestags zur vom November 2025. Diese Änderungen setzen neue, zentrale Weichen für ein dezentrales und bürgernahes Energiesystem.
Erfahren Sie, wie der Gesetzgeber endlich einen klaren Rechtsrahmen für Speicher und lokale Energieprojekte schafft. Das sind die Kernthemen, die Ihre Projekte beschleunigen:
Speicher-Privilegierung (§ 35 BauGB): Der Bundestag hat überraschend Batteriespeicher (ab 1 MWh) und untertägige Wärme- und Wasserstoffspeicher als privilegierte Vorhaben im Außenbereich anerkannt. Dies bringt Projektierenden größere Rechtssicherheit und führt zu deutlich zügigeren Genehmigungsverfahren. Wir beleuchten aber auch die Kritik aus dem Bundesrat, der diese weitreichende Privilegierung einschränken will.
Energy Sharing: Der neue § 42c EnWG macht Energy Sharing erstmals wirtschaftlich tragfähig. Strom aus erneuerbaren Anlagen kann nun unkompliziert innerhalb örtlicher Gemeinschaften weitergegeben und verbraucht werden, was lokale Wertschöpfung ermöglicht.
Netzentgelte und E-Mobilität: Die erweiterte Netzentgeltbefreiung (§ 118 Abs. 6 EnWG) schließt nun auch Speicher und bidirektionale Ladepunkte ein. Dadurch werden innovative Vehicle-to-Grid-Konzepte wirtschaftlicher, da nicht jede eingespeiste Kilowattstunde netzentgeltpflichtig ist.
Kundenanlagen: Wir erklären die wichtige Übergangsregelung (§ 118 Abs. 7 EnWG), die Betreibern bestehender Kundenanlagen bis Ende 2028 vorübergehend dringend benötigte Rechtssicherheit verschafft.
Hören Sie rein: Welche technischen und wirtschaftlichen Hemmnisse die Novelle abbaut und wie Sie die neuen gesetzlichen Impulse für eine praxisorientierte Energiewende optimal nutzen!
AfD-Populismus: Gezielte Blockade des Windenergieausbaus durch verschärfte, aber bereits geltende Abstands- und Rückbauregeln (mehr dazu).
Klage gegen Windpark gescheitert: Windpark-Genehmigungen trotz Mängeln "heilbar" – Verfahren von MASLATON begleitet. Das OVG Lüneburg schafft Rechtssicherheit gegen Verbandsklagen (mehr dazu).
OVG Lüneburg bestätigt: Geringfügige Schallüberschreitungen (bis zu 1 dB(A)) nach TA Lärm sind zulässig – mehr Flexibilität und Rechtssicherheit für Projektierende (mehr dazu).
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