Wer im Internet seine Produkte verkauft, der tappt schneller in eine Abmahnfalle als ihm lieb ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob man auf Amazon verkauft oder einen eigenen Webshop betreibt. An das Patentrecht und Markenrecht müssen sich alle Onlinehändler halten. Fachanwalt Thomas Engels zeigt in seinem Vortrag auf dem merchantday 2019 einige Beispiele auf und erklärt, worauf man speziell auf Marktplätzen wie Amazon und ebay achten muss.