Am Montag tritt die zweite Stufe des Berliner Mietendeckels in Kraft. Dann sind überhöhte Mieten gesetzlich verboten und müssen gesenkt oder von den Vermietern zurückgezahlt werden. Was das für private Vermieter bedeutet, erklärt Kai Warnecke vom Eigentümerverein Haus & Grund.