Verfassungsbeschwerde gegen die Verlängerung bis 2029 erfolglos: Regulierung von Wiedervermietungsmieten ist rechtmäßig.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Mietpreisbremse und betont den weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Für Investoren bedeutet das: Regulatorische Eingriffe in Bestandsmieten sind verfassungsrechtlich abgesichert – und bleiben ein zentraler Faktor in der Strategieplanung bis mindestens 2029.