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Mietpreisbremse bleibt – Karlsruhe stärkt den Gesetzgeber


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Verfassungsbeschwerde gegen die Verlängerung bis 2029 erfolglos: Regulierung von Wiedervermietungsmieten ist rechtmäßig.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Mietpreisbremse und betont den weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Für Investoren bedeutet das: Regulatorische Eingriffe in Bestandsmieten sind verfassungsrechtlich abgesichert – und bleiben ein zentraler Faktor in der Strategieplanung bis mindestens 2029.
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Urbyo InsiderBy Josephine Nguyen, Sören Rohde, David Büchler