In Folge 29 von „IMMO WISSEN kompakt“ geht es um die Paragraphen mit größter Alltagsrelevanz im MRG: §16 regelt die zulässige Mietzinsbildung – inklusive der entscheidenden Unterscheidung zwischen Voll- und Teilanwendung. §29 nennt die konkreten Kündigungsgründe, etwa Zahlungsverzug, nicht bedungene Nutzung oder nachhaltige Störung des Hausfriedens. §30 definiert die Formvorschriften, damit eine Kündigung wirksam ist: schriftlich, begründet und gerichtlich überprüfbar.
Ergänzend blickt die Folge auf Schnittstellen zum KSchG, etwa bei unzulässigen Klauseln oder intransparenten Wertsicherungen. Praxisbeispiele verankern die Theorie – vom frei vereinbaren Mietzins im Neubau bis zur Anfechtung einer Eigenbedarfskündigung.
Wichtigste Themen- §16 MRG: Mietzinsbildung, Richtwertbindung, Voll- vs. Teilanwendung.
- §29 MRG: Typische Kündigungsgründe (Zahlungsverzug, nicht bedungene Nutzung, Hausfrieden, u.a.).
- §30 MRG: Formelle Anforderungen an die wirksame Kündigung.
- KSchG: Schutz vor unfairen Vertragsklauseln und intransparenten Wertsicherungen.
- Praxis: Altbau/Neubau, Eigenbedarf kritisch prüfbar, gerichtliche Anfechtung möglich.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Folge wieder wertvolle Informationen mitgegeben zu haben.
Bleiben Sie gespannt,
in Folge 30 geht es um aktuelle Themen in der Immobilienwirtschaft.
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