Vier Tage nachdem der Bundesrat im März den Ausnahmezustand ausgerufen hatte, veröffentlichte er ein Massnahmenpaket, um die wirtschaftlichen Folgen abzufedern. Darunter befanden sich Übergangskredite, sogenannte Coronakredite. Bis Ende Juli konnten Unternehmen solche Kredite beantrage. Luschka Schnederle geht der Frage nach, wie der Bund und der Kanton Zürich mit Missbrauchsfällen bei diesen Coronakrediten umgeht.